Kanalnetz in Alfter Ärger um Niederschlagswassergebühren

Alfter · Nach dem Einbau von Zisternen streiten private Bauherren und die Alfterer Gemeindeverwaltung um eine Reduzierung der Abgabe.

Als Michael Hesse mit dem Bau seines Hauses begann, dachte er bereits an die Zukunft. „Es ging mir darum, wie ich im Alter an den laufenden Kosten sparen kann“, erklärt der Vater zweier kleiner Kinder. Aus diesem Grund hat er unter anderem im Garten des Hauses der Familie im Neubaugebiet in Olsdorf eine Zisterne einbauen lassen, also einen unterirdischen Sammelbehälter für Wasser.

Denn: Sowohl ihm als auch einem Nachbarn sei jeweils unabhängig voneinander vom Versorgungsunternehmen e-Regio (ehemals Regionalgas Euskirchen) schriftlich bestätigt worden, dass man die Gebühren für das Niederschlagswasser um 50 Prozent reduziert bekomme, wenn man eine Zisterne mit Überlauf an das Kanalnetz baue. E-Regio obliegt im Auftrag der Gemeinde Alfter die Betriebsführung für Wasser- und Abwasserwerk.

Gesagt, getan: Für rund 2000 Euro (Material und Arbeitsstunden) ließ Hesse die Zisterne im Garten einbauen. Allerdings wolle die Gemeindeverwaltung beziehungsweise e-Regio von einer Gebührenreduzierung nun nichts mehr wissen, sagt Hesse. Man beriefe sich darauf, dass die Zisternen von ihm und seinem Nachbarn nur zur Gartenbewässerung dienten, nicht aber zur Brauchwassernutzung, etwa für die Toilettenspülung, sagt er weiter.

Thema in größerer Dimension gedacht

Im Nachhinein sei ihm mitgeteilt worden, dass aus diesem Grund die Gebühren nicht um 50 Prozent reduziert werden könnten. Dabei hätten die zuständigen Mitarbeiter bei e-Regio von Anfang an gewusst, dass die Zisternen nur zur Gartenbewässerung dienten, erläutert Hesse. Sein Nachbar habe sogar entsprechende Pläne eingereicht.

Hesse ließ nicht locker und hakte nach. Schließlich sei es zu einem Gespräch im Rathaus mit Vertretern der Gemeindeverwaltung, von e-Regio und einer Rechtsanwältin gekommen, berichtet Hesse über die für ihn nicht gerade angenehme Situation. Mittlerweile hat er auch Rechtsbeistand. Und: Inzwischen beschäftigt sich auch die Politik mit der Zisternen-Frage.

Auf Antrag der Grünen hat sich jüngst der Alfterer Betriebsausschuss mit der Sache befasst. Die Politik sei ja schließlich auch dazu da, den Bürgern zu helfen, sagt Grünen-Ratsherr und Landtagskandidat Wilhelm Windhuis: „Die Gebührensatzung ist in ihrer Eindeutigkeit recht mehrdeutig.“ Die Grünen wollten erreichten, dass auch für Zisternen, die nur zur Gartenbewässerung dienten, geringere Gebühren möglich seien. Beispielhaft verweist Windhuis auf die Niederschlagswassergebührensatzung von Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg, die solche Regelungen vorsehe.

Zugleich denken die Grünen das Zisternen-Thema in einer größeren Dimension. Sie wollen geklärt haben, ob in einem Bebauungsplan Zisternen vorgeschrieben werden können. Durch die Bewässerung des Gartens mittels einer Zisterne müsse weniger Grundwasser gefördert werden, heißt es in der Antragsbegründung der Grünen. Auch dienten Zisternen bei starkem Regen als Rückhaltebecken.

Einvernehmliche Klärung

In der Ausschusssitzung wurde das Thema indes nicht abschließend behandelt, da noch weitere Informationen zu Gebührensatzungen anderer Kommunen eingeholt werden sollen. Aus der bisherigen Stellungnahme der Gemeindeverwaltung geht hervor, dass für die beiden besagten Zisternen keine Reduzierung der Gebühren möglich sei.

„Bei der Abrechnung der Abwassergebühren sind die Gemeindewerke zwingend an das gemeindliche Satzungsrecht gebunden“, erläutert Bernd Esch, Betriebsleiter der Gemeindewerke Alfter, auf eine Anfrage des General-Anzeigers. Das Satzungsrecht sehe „derzeit ganz klar vor, dass Haushalte, die eine Zisterne nur für die Gartenbewässerung nutzen und einen Überlauf in den Kanal haben, keine Gebührenreduzierung erhalten“, so Esch.

Zum Fall von Hesse und dessen Nachbarn führt er aus: „Aufgrund eines vielleicht zu vielschichtigen Informationsaustausches über einen langen Zeitraum zwischen Grundstückseigentümern, Betriebsführung und Betriebsleitung kam es hinsichtlich des bestehenden Satzungsrechtes in zwei Fällen leider zu Missverständnissen.“ Der Gemeindeverwaltung sei allerdings an einer einvernehmlichen Klärung gelegen.

Michael Hesse will nun erst einmal abwarten, was passiert. Wenn der Gebührenbescheid ohne die Reduzierung komme, wolle er dagegen klagen. In Zahlen beziffert würde Hesse durch die Gebührenreduzierung rund 60 Euro im Jahr sparen.

Mehr als um das Geld gehe es ihm aber ums Prinzip. Ohne die in Aussicht gestellte Reduzierung hätte er die Zisterne nämlich nie einbauen lassen, sagt er.

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