Lärmbelastung in Alfter Aktionsplan gibt Aufschluss, bringt aber keine Abhilfe

Alfter · Lärmaktionsplan hört sich zwar verheißungsvoll an, doch seine Erstellung gemäß den Richtlinien der Europäischen Union verspricht den von Straßen- und Bahnlärm betroffenen Bürgern in der Gemeinde Alfter keine Abhilfe.

 Eine der Lärmquellen: Die Stadtbahnlinie 18 an der Straße Am Bähnchen in Alfter-Ort.

Eine der Lärmquellen: Die Stadtbahnlinie 18 an der Straße Am Bähnchen in Alfter-Ort.

Foto: Wolfgang Henry (Archiv)

Zwar ist nun erfasst, wo es in Alfter besonders laut ist (der GA berichtete), doch der Plan versetzt die Kommunen nicht in die Lage, bei den Trägern von Straßen und Bahnstrecken rechtliche Maßnahmen wie etwa den Bau von Lärmschutzwänden oder geräuscharmen Asphaltdecken einzufordern.

Die bloße Kenntnisnahme des Lärmaktionsplans der Stufe 2 war dem Planungsausschuss bei der Vorstellung des Entwurfs im Februar als Reaktion allerdings zu dünn. Die Kommunalpolitiker forderten die Verwaltung auf, die möglichen Maßnahmenträger, die SWB Bus und Bahn, die Deutsche Bahn AG und den Landesbetrieb Straßenbau NRW, auf die Lärmschutzproblematik anzusprechen.

Denn Grenzwerte werden auf Teilstrecken der Bundesstraße 56 in Impekoven und der Landesstraße 113 in Oedekoven, der Bonn-Brühler-Straße längs der Stadtbahnlinie 18 Am Bähnchen und am Freudiger Weg in Alfter sowie an der Bahnstrecke Bonn-Köln überschritten.

Innerhalb der gesetzten Frist hat sich nur die Deutsche Bahn dazu geäußert, erfuhr der Planungsausschuss bei seiner jüngsten Sitzung. In ihrer Stellungnahme weist die zuständige DB Services Immobilien GmbH darauf hin, dass die Lärmsanierung an bestehenden Bahnstrecken im Gegensatz zur Lärmvorsorge nicht geregelt sei. Eine eventuelle Lärmsanierung liege damit nicht in der Verantwortung der Deutschen Bahn.

Es wird jedoch eingeräumt, dass für die Schiene großer Nachholbedarf bestehe, während es für Straßen bereits seit 1978 ein Lärmsanierungsprogramm gebe. Seit 1999 existieren immerhin freiwillige Sanierungsprogramme der Bundesregierung für die Schienenstrecken. Seit Anfang 2007 stehen dafür nach Angaben der DB Services Immobilien 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, mit denen als dringend sanierungsbedürftig eingestufte Abschnitte nach und nach in Angriff genommen werden.

Die Planungen der Deutschen Bahn erfolgen auf Basis der Verkehrslärmschutzverordnung, die einen Schienenbonus enthält. In ihren eigenen Karten lässt sich die Bahn die tatsächlichen Immissionen allerdings ohne diesen Bonus anzeigen und hat vor, den Schienenverkehrslärm bis 2020 im Vergleich zum Jahr 2000 zu halbieren. "Das Ziel entspricht einer flächendeckenden Reduktion des Lärms um 10 Dezibel", heißt es in der Stellungnahme an die Alfterer Verwaltung.

Dies könne nur mit einer Kombination von Maßnahmen erreicht werden. Dazu zählen die Fortsetzung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes und der Lärmvorsorge sowie die Neubeschaffung beziehungsweise Umrüstung der Güterwagenflotte mit ihren lautstarken Graugussbremsen.

Zudem liefen Projekte für weitergehende technische Maßnahmen an Fahrzeugen und Fahrwegen sowie die Erforschung und Entwicklung neuer Technologien zur Lärmminderung. Auf konkrete Maßnahmen für Alfter ist die Bahn jedoch trotz erneuter Nachfragen der Verwaltung nicht eingegangen. Diskussionslos nahm der Planungsausschuss nun den Lärmaktionsplan, ergänzt um die Stellungnahme der Deutschen Bahn, zur Kenntnis und empfahl dem Gemeinderat die förmliche Beschlussfassung.

Lärmschutz

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Sie wurde 2005 vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt und in das Bundesimmissionsschutzgesetz eingefügt. In NRW erfolgte eine erste Kartierung von Umgebungslärm im Jahr 2007.

Dabei wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr untersucht sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr. 2012 folgten in Stufe die Verkehrswege ab drei Millionen Fahrzeugen beziehungsweise mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die Lärmkarten sind einsehbar auf http://www.umgebungslaerm.nrw.de/. In Alfter sind gemäß diesen Vorgaben von den rund 24.000 Einwohnern lediglich 1,44 Prozent von Verkehrslärm betroffen, der in der Zeit von 22 bis 6 Uhr über dem Grenzwert von 60 Dezibel liegt. 24 Stunden Tag-, Abend- und Nachtlärm zusammengenommen, der über dem Grenzwert von 70 Dezibel liegt, betrifft sogar nur 0,98 Prozent der Bevölkerung.

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