Einbruch im Baumarkt 54-Jähriger stahl Werkzeug für einen eigenen Hausmeisterservice

Alfter · Ein 54-jähriger Arbeitsloser wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er mit gestohlenem Werkzeug einen eigenen Hausmeisterservice aufmachen wollte.

 Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung: Ein 54-Jähriger Kölner wollte einen Hausmeisterservice starten und klaute dafür das nötige Werkzeug.

Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung: Ein 54-Jähriger Kölner wollte einen Hausmeisterservice starten und klaute dafür das nötige Werkzeug.

Foto: picture alliance / Volker Hartma

Die „Einkaufsliste“ war beachtlich und der Wert des Materials summierte sich auf insgesamt knapp 10.000 Euro. Um sich mit einem eigenen Hausmeisterservice selbstständig machen zu können, benötigte ein 54-jähriger Kölner so einiges an Gerätschaften – vom Rohrreiniger bis hin zum Werkzeugkasten. Die besorgte sich der Mann dann bei einem Baustoffhandel und einem benachbarten Baumarkt in Alfter. Bei den drei nächtlichen „Einkaufstouren“ handelte es sich aber schlicht um Einbruchdiebstahl.

Nun wurde der 54-Jährige von einem Bonner Amtsrichter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann sich des gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls und der Hehlerei schuldig gemacht hatte. Obwohl die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, musste der frisch Verurteilte zum ersten Mal in seinem Leben eine Haftanstalt von innen kennenlernen: Die Zeit zwischen seiner Festnahme am 3. Juli und dem Gerichtsverfahren verbrachte er in Untersuchungshaft.

Auf die Idee brachte ihn eine Kneipenbekanntschaft

Er sei handwerklich sehr geschickt, aber beruflich trotzdem nicht erfolgreich gewesen, sagte der Angeklagte dem Richter. So sei er zunehmend frustriert über seine berufliche Situation gewesen. Als ein neuer Bekannter, den er in einer Kölner Kneipe kennengelernt habe, ihm eine illegale Möglichkeit aufgezeigt habe, seinen Lebenstraum eines eigenen kleinen Familienunternehmens in die Tat umzusetzen, habe er nicht lange gezögert.

„Ich weiß, wo man Sachen gut bekommen kann, habe aber kein Transportmittel“, habe der neue Kumpel ihm gesagt. Den Grundstock zu seiner neuen Betriebs- und Geschäftsausstattung legte der Angeklagte mit dem Erwerb eines Hochdruckreinigers der Marke Kränzle, den er für 400 Euro von seinem neuen Bekannten kaufte. Dass die Herkunft dieses Geräts nicht legal gewesen sein könne – die Maschine hat sonst einen Verkaufspreis von zirka 3000 Euro – sei ihm klar gewesen, gestand der Angeklagte nun vor Gericht ein.

Pinienerde und Hundefutter gehörten zum Diebesgut

Nach diesem Start in die Kriminalität, der als Hehlerei verurteilt wurde, folgten die nächtlichen Ausflüge, zu denen der bis dato unbescholtene Familienvater mit seinem Bekannte aufbrach. Die ersten beiden Touren führten das Duo am 24. Juni und am 1. Juli dieses Jahres zu dem Baustoffhändler. Mit dem Lieferwagen des Angeklagten sei man bis an den Zaun des Werksgeländes gefahren. „Man konnte direkt an die Sachen ran“, so der Angeklagte. Das Gelände sei nur durch einen Zaun gesichert gewesen. Die benötigten Geräte über diesen auf das Außengelände und in das Fahrzeug zu hieven, sei nicht besonders schwer gewesen, so der 54-Jährige weiter.

Bei dem Einbruch in den benachbarten Baumarkt wirkte die Zusammenstellung des Diebesguts wie eine ganz normale Einkaufsliste: Von einem Kilo Hundefutter über Pinienerde bis zu Gartensäcken und Sicherheitsstiefeln war alles dabei. Einige der gestohlenen Gegenstände seien aber für seinen neuen Kumpel bestimmt gewesen, so der 54-Jährige. Schließlich habe er gar keinen Hund.

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