Neuregelung bei den Abwassergebühren Alfterer können mit Regenwasser künftig Gebühren sparen

Alfter · Hauseigentümer, die bestimmte Zisternen zur Speicherung von Regenwasser nutzen, sollen künftig weniger Abwassergebühren zahlen. Das beschloss der Betriebsausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig.

 Alfterer, die durch eine Retentionszisterne das Abwassernetz bei Starkregen entlasten, sollen künftig geringere Gebühren zahlen.

Alfterer, die durch eine Retentionszisterne das Abwassernetz bei Starkregen entlasten, sollen künftig geringere Gebühren zahlen.

Foto: dpa

Der Gemeinderat trifft die letzte Entscheidung darüber bei seiner Sitzung am 14. September, ein abweichendes Votum ist aber unwahrscheinlich. Dabei werden verschiedene Arten von Wasserspeichern unterschieden. Einige Hauseigentümer nutzen Zisternen ausschließlich, um Regenwasser für die Gartenbewässerung zu sammeln. Sie wirken sich nicht auf die Abwassergebühren aus. Wenn das Wasser aus den Zisternen als sogenanntes „Brauchwasser“ für Toiletten oder Waschmaschinen genutzt wird, zahlen die Besitzer reduzierte Gebühren.

Grund dafür ist, dass das Regenwasser zu Schmutzwasser wird, wenn es in die Kanalisation geleitet wird und damit schon mit Schmutzwassergebühren belegt ist. Einige Hauseigentümer nutzen sogenannte Retentionszisternen. Sie speichern zum Beispiel bei Starkregen Wasser und geben es kontrolliert in einer festgesetzten Menge in das Abwassersystem ab.

So wird das Abwassersystem entlastet. Folgt der Rat dem Beschluss des Ausschusses, müssen künftig die Besitzer dieser Wasserspeicher weniger Gebühren bezahlen. Die Höhe der Reduzierung ist von verschiedenen Faktoren wie dem Volumen der Retentionszisterne und der Abflussmenge abhängig.

Den Vorschlag für die Regelung hatten die Alfterer Grünen vor rund einem Jahr gemacht, als sie erfahren hatten, dass das Gemeindewerk zunächst zwei Bürgern schriftlich die Reduzierung nach Einbau einer Zisterne zugesagt und überraschend wieder aufgehoben hatte (der GA berichtete).

Hauseigentümer mit Retentionszisternen leisten einen Beitrag zum Hochwasserschutz, so Alfters Grünen-Fraktionschef Wilhelm Winduis: „In Zukunft ist die Gebührensatzung insoweit eindeutig. Regenwassernutzung und Hochwasserschutz bieten Vorteile für die Bürger und die Gemeinde."

Die Grünen machten weiter den Vorschlag, in neuen Bebauungsplänen solche Wasserspeicher verbindlich vorzuschreiben. Aus juristischen Gründen hatte die Gemeindeverwaltung Bedenken. Es mangele im nordrhein-westfälischen Landesrecht an einer Ermächtigungsgrundlage wie es sie etwa im Wassergesetz von Hessen gebe, argumentierte die Verwaltung in der Beschlussvorlage. Ein Prozessrisiko bestünde aufgrund der Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuches.

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