Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen Alfterer Politiker warten auf Verordnung

ALFTER · Die Satzung der Gemeinde Alfter mit der Fristenregelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen bleibt unverändert in Kraft. Auf ihre Durchsetzung und Mahnbescheide wird jedoch gemäß dem Ratsbeschluss vom Dezember 2011 weiterhin verzichtet. Das ist als Ergebnis der Diskussion im Alfterer Gemeinderat festzuhalten, der sich am Donnerstagabend mit bevorstehenden Änderungen des Landeswassergesetzes befasste.

Die Novelle wurde am 27. Februar vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen und will künftig den Kommunen die Entscheidung überlassen, welche Fristenregelungen für die Dichtheitsprüfung getroffen werden. "Ohne eine Rechtsverordnung, von der wir nicht wissen, wann sie kommt, sind Änderungen nicht vollzugsfähig", stellte Arthur Volkmann, Leiter des Fachbereichs Bauen, Liegenschaften und Umwelt bei der Gemeinde Alfter, klar.

Volkmann äußerte sich damit zu Forderungen der FDP-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten Marie-Luise Streng nach einer baldigen Modifizierung der kommunalen Satzung. "Das bedarf einer sorgsamen Aufbereitung", sagte Volkmann. Auch etliche Ratsmitglieder lehnten eine übereilte Änderung ab.

"Das sollten wir mit aller Ruhe und Besonnenheit prüfen und die Sachdiskussion im Betriebsausschuss führen", meinte Wilhelm Windhuis (Grüne). Sein Parteikollege Robert de la Haye äußerte den Wunsch nach einer "ergebnisoffenen" Vorlage für eine Satzungsänderung, und Barthel Schölgens (CDU) pflichtete ihm bei: "Wir sollten die Chance nutzen und klare Alternativen formulieren." Somit wird nun die neue Rechtsverordnung abgewartet. Danach wird sich die Verwaltung mit Fachverbänden abstimmen und den Kommunalpolitikern Vorschläge für mögliche Änderungen unterbreiten.

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