Abgabe für Vergnügungen Alfterer Sexsteuer nimmt erste Hürde

Alfter · Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich für den Plan der Gemeindeverwaltung aus. Der Rat entscheidet jedoch erst abschließend Ende Juni.

 Bordellbetreiber und Prostituierte sollen in Alfter künftig Vergnügungssteuer zahlen. FOTO: DPA

Bordellbetreiber und Prostituierte sollen in Alfter künftig Vergnügungssteuer zahlen. FOTO: DPA

Foto: picture alliance / Patrick Seege

Die geplante Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen in Alfter hat die erste und wichtige Hürde genommen. Bei lediglich zwei Gegenstimmen von den Freien Wählern gab der Alfterer Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag den Plänen der Gemeindeverwaltung grünes Licht. Der Gemeinderat wird sich auf seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Juni (18 Uhr, Ratssaal), zwar noch mit der Sache befassen. Ein anderes Votum ist allerdings unwahrscheinlich.

Wie berichtet, möchte die Gemeinde eine spezielle Vergnügungssteuer erlassen. Etablissements wie Bordelle sollen vier Euro je Veranstaltungstag und je angefangenen zehn Quadratmetern Fläche bezahlen. Prostituierte sollen mit sechs Euro pro Tag zur Kasse gebeten werden.

Die Freien Wähler setzten sich wiederum mit ihrem in der Sitzung gestellten Antrag durch, dass die Verwaltung prüfen möge, wie die Ansiedlung von Bordellen künftig über das Baurecht verhindert werden kann. Gegen die drei Stimmen der SPD gab der Ausschuss der Verwaltung diesen Prüfauftrag mit auf den Weg.

Niemand sei so richtig glücklich, den ersten Betrieb dieser Art in Alfter zu haben, sagte Bolko Graf Schweinitz (Freie Wähler). Er spielte auf den Saunaclub im Oedekovener Gewerbegebiet an. Für die Freien Wähler stelle sich aber die Frage, wie man grundsätzlich mit der Thematik umgehe. Die Gemeinde dürfe sich nicht über Steuern aus der Affäre ziehen, meinte Graf Schweinitz.

Der Betrieb von Etablissements in Alfter soll unattraktiver werden

Alfters Bürgermeister Rolf Schumacher erwiderte, dass es beim Erlass dieser Vergnügungssteuer auch um die Schaffung „eines Nicht-Anreizes“ gehe. Kämmerer Nico Heinrich betonte, dass es nicht das Ziel sei, ein spezielles Unternehmen zu besteuern, sondern eine allgemeine Satzung zu schaffen. Gewisse Hürden sollten den Betrieb solcher Einrichtungen in Alfter unattraktiver machen. Die Höhe der Steuersätze orientiere sich etwa an der Steuer in Bonn, antwortete Heinrich auf eine Frage von Fridhelm Marx (SPD). Die Gemeindeverwaltung gehe davon aus, dass der gewählte Steuersatz für Unternehmen zu stemmen sei.

Mit der Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zur Sexsteuer einher ging auch die Erhöhung der bisherigen allgemeinen Vergnügungssteuer. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollen pro Tag und angefangene zehn Quadratmeter Fläche künftig 2,50 Euro statt einem Euro fällig werden. Im Freien soll die Steuer pro Tag und angefangene zehn Quadratmeter Fläche demnächst 1,20 Euro statt 60 Cent betragen. Auch darüber muss der Gemeinderat aber final entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort