Landschaftsschutz in Alfter Alfterer Vereine haben nichts zu befürchten

Alfter · Der Heimatverein Alfter hatte befürchtet, der neue Landschaftsplan schränke Aktivitäten im Jakob-Wahlen-Park ein. Doch dem ist nicht so.

Der Jakob-Wahlen-Park gehört zu den Orten, um die es im Landschaftsplan Alfter geht.

Der Jakob-Wahlen-Park gehört zu den Orten, um die es im Landschaftsplan Alfter geht.

Foto: Axel Vogel

Es war nicht das letzte Mal, dass sich der Alfterer Umweltausschuss mit dem Landschaftsplan auseinandersetzte – als einzigem Tagesordnungspunkt der Sitzung. Vertreter der Kreisverwaltung standen Rede und Antwort und der Informationsbedarf der Politik war, obwohl die Fragelisten der Fraktionen in den vergangenen Wochen vom Rhein-Sieg-Kreis schon ausführlich beantwortet worden waren, immer noch groß.

Bisher hat der Kreis als Träger des Verfahrens einen Vorentwurfsplan erstellt, Anregungen der Gemeinde und von Bürgern, Vereinen und Institutionen werden in den Kreisgremien diskutiert und gegebenenfalls übernommen. Der neue Plan ersetzt die bisher gültige Landschaftsschutz-Verordnung der Bezirksregierung Köln, die 2025 ausläuft.

Ausnahmen sind möglich

Die Bedeutung des Landschaftsplans erklärte Georg Persch, Abteilungsleiter Umwelt und Naturschutz der Kreisverwaltung: „Im Unterschied zur Verordnung haben wir nun die Möglichkeit, Ziele und Wege des Landschaftsschutzes aufzuzeigen. Das bietet Bürgern und Gemeinden auch die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen.“

Im Landschaftsplan werden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile festgelegt. Dabei wird verbindlich geregelt, welche Maßnahmen und Aktivitäten – zum Beispiel Landwirtschaft und Bebauung – künftig noch zulässig sind und welche nicht.

Persch machte noch einmal deutlich, dass Flächennutzungspläne und Bebauungspläne weiterhin bestehen bleiben, denn „wir betreiben keine negative Bauleitplanung. Wir wollen den Freiraum schützen. Wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, tritt der Landschaftsplan außer Kraft“. Die Entwicklungsziele für die Landschaft müssen in Zukunft bei allen behördlichen Maßnahmen in die Abwägung einfließen. Verboten sind dann Handlungen und Aktivitäten, die Flora und Fauna schädigen und stören sowie das Landschaftsbild beeinträchtigen.

Heimatverein darf den Park weiter nutzen

Ausnahmen vom Verbot werden zugelassen und jeweils schriftlich im Detail geregelt. Vor allem Vereine, die Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten nutzen, können nun aufatmen. So wird der Heimatverein Alfter den Jakob-Wahlen-Park als Freizeit- und Erholungsort weiter pflegen können. Ebensowenig gefährdet sind die Aktivitäten der Freilichtbühne Alfter und des Reit- und Fahrvereins.

Der Kreis möchte in Verträgen ihre Freistellung von den Verboten festschreiben und festlegen, wie bei weitergehenden Maßnahmen zu verfahren ist. Sorgen müssen sich auch Land- und Forstwirte sowie Imker nicht. Ihnen wird ein „Bestandsschutz in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zugebilligt“, heißt es im Entwurf.

Rechnung tragen wird der Kreis den Wünschen der Gemeinde Alfter. Mit einer Ausnahme: Die Erweiterung des Naturschutzgebietes „Waldville“ zwischen den Hangorten, der B56 und Buschhoven – ein Antrag der Freien Wähler und vor drei Monaten von der Politik mehrheitlich beschlossen – wird wohl nicht kommen, „auch wenn wir da noch in der Diskussion sind“, sagte Persch.

Waldbesitzer befürchten Einschränkungen

Bolko Graf Schweinitz (Freie Wähler) konnte diese Auffassung nicht nachvollziehen, weil „in dem Bereich eine Dichte von FFH-Werten und Biodiversität existiert. Es ist eine Fehlentscheidung, dass der Kreis nicht unserem Vorschlag gefolgt ist und sich nicht von der Qualität des Waldes überzeugen lässt“.

Bürgermeister Rolf Schumacher verwies auf die Rückmeldungen zahlreicher Forstbetreiber, die durch eine Ausdehnung der Schutzmaßnahmen eine Beeinträchtigung der Waldwirtschaft befürchteten. Die CDU wollte denn auch den Antrag der Freien Wähler aus dem Verfahren zurückziehen, scheiterte jedoch an der Mehrheit der Fraktionen.

Von den Politikern abgelehnt wurde auch der Antrag der FDP mit einem Patt von neun zu neun Stimmen. Die Liberalen forderten eine generelle Aussetzung des Verfahrens. Der Landschaftsplan sollte erst erstellt werden, wenn die Europäische Union die neue Pflanzenschutzverordnung mit einer Reduktion der PSM-Werte (Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel) auf den Weg gebracht hat. „Wir wissen doch noch gar nicht, was mit der Landwirtschaft passieren wird. Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, indem wir bestimmte Flächen nicht unter Naturschutz stellen“, machte der Liberale Albert Wulff deutlich.

Den Wunsch konnte Persch zwar nachvollziehen, hielt jedoch eine Verzögerung nicht für opportun. Denn zwischen Naturschutz und Land- beziehungsweise Forstwirtschaft gebe es immer wieder ein Spannungsverhältnis. „Eine Bewirtschaftung der Nutzflächen nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis ist von den Verboten der Landschaftspläne freigestellt. Dies gilt auch für den Einsatz von PSM.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort