U3-Betreuung im Rhein-Sieg-Kreis Bedarf linksrheinisch fast überall gedeckt

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Stichtag ist da: Seit Donnerstag haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Doch wie viele Kinder können tatsächlich betreut werden? Der GA hat den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis unter die Lupe genommen.

 Ab in die Kita: Kinder ab einem Jahr haben jetzt einen Betreuungsanspruch.

Ab in die Kita: Kinder ab einem Jahr haben jetzt einen Betreuungsanspruch.

Foto: dpa

In der Stadt Meckenheim ist der Bedarf gedeckt, teilt die Verwaltung auf GA-Anfrage mit. Bis Ende Juli waren insgesamt 693 Kinder für einen Platz in einer Kindertagesstätte angemeldet, davon 102 Kinder unter drei Jahren und 591 Jungen und Mädchen über drei Jahren.

Unterm Strich stehen 742 Plätze zur Verfügung; 109 für U3- und 633 für Ü3-Kinder. Mit diesen Zahlen erfüllt Meckenheim nicht die Vorgabe der Landesregierung, die verlangt, dass 32 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungslatz zur Verfügung gestellt werden muss.

Aber die vorliegenden Anmeldungen zeigten, so die Stadt, dass das auch nicht nötig sei. Mit einer Quote von 26 Prozent erhalten alle Kinder einen Kita-Platz, die Bedarf angemeldet haben. Dementsprechend lägen zum jetzigen Zeitpunkt keine Klagen vor, sagt der Erste Beigeordnete Holger Jung.

In der Stadt Rheinbach stehen dem Nachwuchs 829 Plätze in Kitas und 141 Plätze in der Tagespflege zur Verfügung. Auch hier liegt die Zahl der Plätze über dem Bedarf. Denn die Eltern meldeten 732 Ü3-Kinder und 91 U3-Kinder für einen Kita-Platz an. In der Tagespflege werden 91 Plätze benötigt, davon zwölf für Kinder über drei Jahren und 79 für Kinder unter drei Jahren. Ablehnungsbescheide wurden bisher nicht versendet.

Die Gemeinde Swisttal meldet bisher 154 Kinder, die im Kita-Jahr 1013/14 neu aufgenommen werden, zu den bisherigen Jungen und Mädchen. Eine genaue Zahl zu dem tatsächlichen Bedarf ist nicht vorhanden. "Die Zahl der angemeldeten Kinder verändert sich derzeit noch täglich", sagte Dirk Kassel vom Presseamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Nach Hochrechnungen, die noch auf den Kinderzahlen von 2012 basieren, wird ein Bedarf von 663 Plätzen prognostiziert. Ingesamt stehen 655 Plätze in Swisttal zur Verfügung: 112 Plätze für Kinder unter drei Jahren, 503 für Kinder über drei Jahren und 40 Plätze in der Tagespflege. Das Angebot deckt den vermuteten Bedarf. Ansprechpartner für den Bereich ist Rita Maleike vom Kreisjugendamt.

Die Gemeinde Alfter hatte die angepeilte Quote erreicht: Für 36 Prozent der Kinder unter drei Jahren steht ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Ausreichend ist das laut Markus Jüris, Fachgebietsleiter Sozialwesen, aber nicht. "Ich weiß, dass es mehr Wünsche gibt, als wir bedienen können."

Lediglich bei den Tagesmüttern seien noch rund 20 Plätze frei. Die meisten Eltern ziehen die Kita jedoch vor. Genaue Zahlen könne die Gemeinde nicht liefern, die gebe das System nicht her, sagt Jüris. Dass Eltern ihren Rechtsanspruch einklagen wollen, ist Jüris noch nicht zu Ohren gekommen.

In der Stadt Bornheim haben laut Bürgermeister Wolfgang Henseler schon ein paar Eltern im Gespräch auf die Klagemöglichkeit verwiesen. "Wir haben bisher aber immer eine Lösung gefunden." 708 Kinder zwischen einem und drei Jahren leben in Bornheim, für 301 sollen Plätze in den 29 Kitas geschaffen werden. 240 U3-Plätze gibt es bislang.

Im Laufe des Kindergartenjahres sollen noch Plätze in Container geschaffen werden. Derzeit liegen den 13 städtischen Kindergärten 377 Anmeldungen vor, wie viele Kinder davon unter drei Jahre alt sind, kann die Stadt nicht sagen. Ablehnungsbescheide schickt Bornheim keine raus, "weil ja noch einige Plätze entstehen", sagt Henseler.

Der Rechtsanspruch

Jedes Kind zwischen dem vollendeten ersten und dem vollendeten dritten Lebensjahr hat seit heute Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dabei dürfen die Eltern wählen, welche Betreuungsart sie präferieren.

Geregelt ist der Rechtsanspruch im Kinderförderungsgesetz. Die Kommune muss garantieren, dass für die Kinder Plätze zur Verfügung stehen. Allerdings nicht unbedingt im Wohnort der Eltern. Das Gesetz besagt lediglich, dass eine ortsnahe Betreuung gewährleistet sein muss.

Ein Platz muss also in zumutbarer Entfernung liegen. Kann eine Kommune den Rechtsanspruch nicht erfüllen, können Eltern vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Erfüllung klagen. Für die Eltern, die ihr Kind nicht in der Kita anmelden, sondern zu Hause betreuen, tritt heute auch das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgelds in Kraft.

Das Betreuungsgeld für Kinder im zweiten Lebensjahr beträgt 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 sind es 150 Euro je Monat. 85 Anträge sind dazu bislang bei der Kreisverwaltung eingegangen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 02241/132973, im Kreishaus in Siegburg (Raum B 5.19) oder per E-Mail an betreuungsgeld@rhein-sieg-kreis.de.

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