Kommentar zur Oedekovener Mühlenstraße Bequeme Autofahrer

Meinung | Alfter-Oedekoven · Die Mühlenstraße zwischen Lessenich-Meßdorf und Oedekoven nutzen viele als direkten Weg zu den Geschäften im Alma-Einkaufspark - verbotswidrig. Schließlich handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 Wer dabei erwischt wird, eine Anliegerstraße wie die Mühlenstraße als Abkürzung zu nutzen, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Wer dabei erwischt wird, eine Anliegerstraße wie die Mühlenstraße als Abkürzung zu nutzen, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Foto: Christoph Meurer

Die Strecke ist für den motorisierten Verkehr wirklich verführerisch. Von Lessenich aus ist die Oedekovener Mühlenstraße eindeutig der direkte Weg in das Gewerbegebiet des Alfterer Ortsteils, das große Reklameschild sind von Weitem gut zu sehen. Ebenso wenig zu übersehen sind allerdings auch die Schilder, die eine Durchfahrt nur für Anlieger erlauben.

Wer aber einmal während der Hauptverkehrszeit die Situation dort beobachtet, kommt bald zu der Ansicht, dass beileibe nicht alle Menschen, die mit dem Auto oder dem Motorrad durch die Mühlenstraße fahren, dort wohnen, jemanden besuchen oder dienstlich in die Straße müssen. Bequemlichkeit steht über der Einhaltung von Regeln – wie es oftmals der Fall ist, obgleich in diesem Fall der „Umweg“ wohl nicht einmal eine Minute länger dauert.

Eigentlich sind die Mühlenstraße und die angrenzenden kleinen Straßen durch den reinen Anliegerverkehr schon überlastet. Es rächt sich, dass es in nicht wenigen Haushalten mehr als ein Auto gibt. Und dazu dann noch der verbotswidrige Durchfahrtsverkehr. Dass Eltern sich – in einer eigentlich verkehrsberuhigten Straße – um ihre Kinder sorgen, ist nachvollziehbar. Kreisverwaltung und Polizei sind gut beraten, den Verkehr vermehrt zu kontrollieren, sodass es sich herumspricht, dass man sich auf der Mühlenstraße leicht ein Knöllchen einhandeln kann. Vielleicht ist die Strecke dann nicht mehr ganz so verführerisch.

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