Schutz vor dem Coronavirus Rhein-Sieg-Kreis ändert Testverfahren für Kitas

Rhein-Sieg-Kreis · Weil die Labore überlastet sind, ändert der Rhein-Sieg-Kreis das Corona-Testverfahren für die Kitas, soweit es in seiner Zuständigkeit liegt. Das müssen Eltern jetzt wissen.

 Auch in den Kitas, für die der Rhein-Sieg-Kreis, zuständig ist, muss nicht mehr zwingend auf ein PCR-Einzeltestergebnis gewartet werden.

Auch in den Kitas, für die der Rhein-Sieg-Kreis, zuständig ist, muss nicht mehr zwingend auf ein PCR-Einzeltestergebnis gewartet werden.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Am Mittwoch hatte Kreisjugendamtsleiterin Beate Schlich es bereits angekündigt, nun ist es offiziell: Der Rhein-Sieg-Kreis ändert aufgrund überlasteter Labore das Corona-Testverfahren für die Kitas in seinem Zuständigkeitsbereich. Das gab die Kreisverwaltung am Freitag bekannt.

Demnach werden die Kinder weiterhin mit einem PCR-Pool-Test getestet. Sollte es einen positiven Befund geben, folgen bei den Kindern, die am Pool teilgenommen haben, Einzel-PCR-Tests. Liegt am Folgetag noch kein Testergebnis vor, können die Eltern laut Kreis bei ihrem Kind einen Selbsttest durchführen oder einen Schnelltest in einem Testzentrum in Anspruch nehmen.

Bei einem negativen Ergebnis darf das Kind wieder in die Kita. Die Eltern müssen dort aber das Ergebnis des Testzentrums vorlegen oder eine schriftliche Bestätigung nach einem Schnelltest zu Hause.

„Wir müssen den Kita-Betrieb für alle Beteiligten so sicher wie möglich machen, aber auch gewährleisten, dass die Betreuung aufrechterhalten bleibt“, sagt Thomas Wagner, Jugenddezernent des Rhein-Sieg-Kreises. Mit dem neuen Verfahren sei sichergestellt, dass nicht-infizierte Kinder maximal 24 Stunden zu Hause bleiben. „Kindern und Eltern, aber auch dem Kita-Personal, ist es nicht zuzumuten, dass durch die aktuelle Situation die Einrichtungen tagelang geschlossen bleiben“, so Wagner.

Das Kreisjugendamt ist zuständig für die Kitas in den Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Ähnliche Regelungen haben bereits die Städte Bornheim und Sankt Augustin für die dortigen Kitas festgelegt.

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