Streit um Ehelosigkeit bei Priestern Ein Alfterer gegen das Erzbistum Köln

Alfter · Der Alfterer Heinz-Jürgen Vogels kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass katholische Priester heiraten dürfen. Nach seiner eigenen Heirat wurde er von seinem kirchlichen Amt suspendiert.

 Mit seiner standesamtlichen Trauung im Jahr 1979 wurde Heinz-Jürgen Vogels vom Erzbistum Köln von seinem kirchlichen Amt suspendiert.

Mit seiner standesamtlichen Trauung im Jahr 1979 wurde Heinz-Jürgen Vogels vom Erzbistum Köln von seinem kirchlichen Amt suspendiert.

Foto: Christoph Meurer

Es waren Worte von Pfarrer Georg Theisen, die Heinz-Jürgen Vogels aus Witterschlick auf den Plan brachten. Im General-Anzeiger hatte Theisen auf die Kritik von Gläubigen aus Alfter reagiert, dass während der Sommerferien nur wenige Gottesdienste stattfinden. Theisen hatte das mit seinem und dem Sommerurlaub von Alfters Dechant Rainald Ollig begründet. „Wir haben uns um eine Vertretung bemüht. Aber es ist niemand da, der uns helfen könnte“, hatte Theisen gesagt.

Vogels widerspricht Theisen. Er sei jederzeit bereit, mit Gläubigen die Heilige Messe zu feiern, betont der 83-Jährige im Gespräch mit dem General-Anzeiger. In der Tat ist Vogels katholischer Priester. 1959 wurde er in Köln geweiht. Heilige Messen gefeiert hat er allerdings seit Jahrzehnten nicht mehr. Denn Vogels kämpfte nach seiner Weihe mit dem Zölibat, der unter anderem für katholische Priester verpflichtenden Ehelosigkeit. 1974 schloss er eine sogenannte kirchliche Notehe. Als seine Frau und er 1979 standesamtlich heirateten, wurde er vom Erzbistum Köln von seinem kirchlichen Amt suspendiert. Er darf somit nicht mehr priesterlich tätig sein.

Oder doch? Vogels verweist auf den Codex Iuris Canonici, das Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche, das in sogenannte Canones gegliedert ist. Der zweite Halbsatz von Canon 1335 besage, dass ein suspendierter Priester Messen feiern und Sakramente (unter anderen Taufe, Ehe und Eucharistie) spenden dürfe, wenn er von Gläubigen darum gebeten werde, erläutert Vogels. Darauf habe er in der Vergangenheit auch in Alfter mehrfach hingewiesen und gesagt, dass er zur Verfügung stehe. Zweimal sei er angefragt worden, ob er nicht als Priester eine Heilige Messe feiern könne: 2005 und 2015, berichtet Vogels weiter. Die Verantwortlichen im Erzbistum hätten das in beiden Fällen allerdings untersagt, führt Vogels weiter aus. Es habe aus Köln geheißen, dass es den Canon 1335 zwar gebe, er aber nicht angewandt werde. „Man soll den Gläubigen ihre Rechte lassen“, empört sich Vogels.

„Wenn sie keine Argumente mehr haben, lassen sie die Rollladen herunter“

Und nicht nur darüber. In vielen Briefen hat Vogels dem Erzbistum Köln seine Argumentation dargelegt. Er verweist dann auf ein Schreiben des Erzbistums von Februar 2005. In diesem teilte ihm das Erzbistum mit, von einem weiteren Briefwechsel Abstand zu nehmen. Vogels ließ aber nicht locker. Und erhielt im November 2007 sowie im Januar 2016 weitere Schreiben, in denen das Erzbistum ein Ende des Dialogs seinerseits bekräftigte. „Wenn sie keine Argumente mehr haben, lassen sie die Rollladen herunter“, sagt Vogels. Es sei schlicht unglaublich.

Auf Anfrage des General-Anzeigers teilt Michael Kasiske von der Pressestelle des Erzbistums Köln mit, das Problem bestehe darin, dass Vogels bestehende Regelungen nicht akzeptieren wolle. Canon 1335 treffe auf Vogels insofern nur so zu, dass er Sakramente spenden dürfe, wenn sich ein Gläubiger in Todesgefahr befinde. Weiter führt Kasiske aus, dass das Erzbistum einen umfangreichen Schriftverkehr mit Vogels vorliegen habe. Nun gebe es keine neuen Tatsachen, über die noch gesprochen werden müssten.

Vogels, promovierter Theologe und ehemaliger Lehrbeauftragter für Neues Testament an der Universität Koblenz, wird weiter gegen den Pflichtzölibat kämpfen. So wie er es seit vielen Jahrzehnten tut. Unter anderem war er von 1986 bis 2002 Mitglied des Exekutiv-Komitees der Internationalen Föderation verheirateter katholischer Priester. Auch hat er sich in vielen Schriften damit auseinandergesetzt.

Im Gespräch mit dem General-Anzeiger verweist Vogels auf die Bibel, auf das Matthäus-Evangelium, Kapitel 19, Satz 11. Dort sagt Christus zu seinen Jüngern: „Nicht alle fassen diese Sache, sondern nur die, denen es gegeben ist.“ Forschungen zufolge lebten tatsächlich nur 20 Prozent aller Priester freiwillig zölibatär, sagt Vogels. Er setzt auf Papst Franziskus, der eine Änderung in der Zölibatsfrage angedeutet hat. „Ich habe die Hoffnung, dass alle Bischöfe, die sich für die Freigabe des Zölibats einsetzen, das dem Papst mitteilen“, sagt Vogels.

Eine Aufhebung des Pflichtzölibats könnte der katholischen Kirchen einen großen Nachschub an Priestern bescheren, ist sich Vogels sicher. Es gebe mehrere Zehntausend Priester, die aufgrund ihrer Heirat vom Dienst suspendiert seien, sagt er. „Sie sind da, man muss sie nur holen.“

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