"Auf der Mierbache" Flächen im Alfterer Neubaugebiet werden zu Bauland für Wohnungen

ALFTER · Der Gemeinderat Alfter hat bei seiner jüngsten Sitzung die Neuordnung der planungsrechtlichen Verhältnisse im Alfterer Neubaugebiet "Auf der Mierbache" befürwortet.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung von Trägern und Behörden öffentlicher Belange wurde die Zweite Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Auf der Mierbache" als Satzung beschlossen. Im wesentlichen geht es bei der Planänderung um die Neuordnung von Verkehrsflächen und Umwidmungen von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Bauland für Wohnhäuser.

Auf dem 1,2 Hektar großen Areal zwischen den Straßen "Gielsdorfer Weg", "Jakob-Reuter-Straße", "Landgraben" und "Am Heiligenhaus" können nun Einfamilien- und Doppelhäuser gebaut werden; entlang des Gielsdorfer Weges auch Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten in ortsüblicher Abmessung. Der Bereich wird über die Straße "Am Heiligenhaus" erschlossen. Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt vom Gielsdorfer Weg aus über die Jakob-Reuter-Straße.

Dem Wunsch von Bürgern, das Plangebiet mit einer eigenen Zufahrt an den Gielsdorfer Weg anzuschließen, konnte jedoch nicht gefolgt werden. Da der Gielsdorfer Weg in absehbarer Zeit weder zu einer Kreisstraße noch zu einer Gemeindestraße herabgestuft werden kann, hält der Landesbetrieb Straßenbau NRW die gewünschte Anbindung für nicht genehmigungsfähig. Zur Landesstraße ist daher nach der Erschließung lediglich ein Weg für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.

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