Geplante Änderung der Gebührenerhebung Alle Alfterer Bürger sollen für die Straßenreinigung zahlen

Alfter · Die Gemeinde Alfter wird die Straßenreinigungsgebühren grundsätzlich ändern. Das hat auch Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, die diese Gebühren bislang nicht entrichten müssen. Das ist geplant.

 Die Straße Kramersbruch in Oedekoven: Künftig sollen die Gebühren für die Straßenreinigung auf die Grundsteuer umgelegt werden.

Die Straße Kramersbruch in Oedekoven: Künftig sollen die Gebühren für die Straßenreinigung auf die Grundsteuer umgelegt werden.

Foto: Hans-Peter Fuß

Die Gemeinde Alfter wird ihre Straßenreinigungssatzung grundsätzlich überarbeiten. Den Auftrag dazu hat der Gemeinderat jetzt einstimmig erteilt. Welche finanziellen Auswirkungen das für die Alfterer Bürgerinnen und Bürger hat, steht noch nicht fest. Allerdings ist eine entscheidende Änderung bei den Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst vorgesehen: Diese sollen von allen getragen werden und nicht mehr nur von den bislang betroffenen Anliegern.

Bei den vorgesehenen Änderungen handle es sich um die „Realisierung des Solidaritätsprinzips auf alle Bürger“, sagte Alfters Kämmerer Nico Heinrich in der Ratssitzung. Schließlich verschmutzten nicht nur Anlieger die Straßen. Was er damit meinte, geht aus den Unterlagen der Gemeindeverwaltung für die Ratssitzung hervor.

Geplant ist, dass die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst in der bisherigen Form wegfallen. Stattdessen sollen die Kosten auf die Grundsteuer umgelegt werden, die sich dann entsprechend erhöht. Das bedeutet, dass auch die Anlieger, die aufgrund der Übertragung der Reinigungspflicht auf sie selbst bislang keine Gebühren zahlen mussten, nun ebenso zur Kasse gebeten werden – wobei sie auch weiterhin ihren Reinigungspflichten nachkommen müssen.

Unter „Abwägung des Solidaritätsprinzips“ könne dies als „nachvollziehbar und als gerecht angesehen werden“, heißt es in den Sitzungsunterlagen der Gemeindeverwaltung. Und weiter: „Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen die Hauptverkehrsstraßen und Knotenpunkte in den Ortslagen, um sich sowohl innerhalb der Gemeinde fortzubewegen als auch nach außen zu gelangen.“

Zwei Optionen für die neue Gebührenerhebung

Diese Vorgehensweise ist nach Angaben der Gemeinde durch das geltende NRW-Straßenreinigungsgesetz gedeckt. Welche Summe nun genau auf die Grundsteuer aufgeschlagen wird, ist noch offen. Nach dem Beschluss des Gemeinderats wird die Verwaltung nun Berechnungen anstellen und zwei Optionen vorlegen: die Zusammenführung der Straßenreinigungsgebühren mit der Grundsteuer A und B sowie nur mit der Grundsteuer B. Am Ende muss sich der Gemeinderat für eine Option entscheiden.

Zugleich macht die Verwaltung in den Sitzungsunterlagen deutlich, dass die Straßenreinigung für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich teurer wird. Die aktuellen Gebührensätze beruhten auf Kalkulationen aus dem Jahr 2006 und seien nicht mehr zeitgemäß – oder anders ausgedrückt: Sie sind laut Darstellung der Gemeinde zu gering. Im Linksrheinischen findet das Verfahren der Gebührenumlegung auf die Grundsteuer A und B bereits in der Gemeinde Swisttal Anwendung.

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