Gewerbegebiet Witterschlick-Nord Gemeinde Alfter wird neuer Kindertagesstätte zustimmen

ALFTER-WITTERSCHLICK · Die Verwaltung der Gemeinde Alfter wird dem Bauantrag für den Neubau eines katholischen Kindergartens im Gewerbegebiet Witterschlick-Nord ihr Einvernehmen erteilen, dann wird die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises das Vorhaben prüfen.

In Vorgesprächen hat die Baubehörde bereits signalisiert, dass der Neubau genehmigungsfähig ist. Dieser Stand der Dinge lag dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung am Donnerstagabend zur Kenntnisnahme vor. Sie wurde mit Hinweisen an die Verwaltung verbunden, dass die Diskussion über den möglichen Erhalt eines Kindergartens in Impekoven trotzdem nicht vom Tisch sei. Auf Bitten von Wilhelm Windhuis (Grüne) wurde dies ausdrücklich ins Protokoll der Sitzung aufgenommen.

Damit knüpfte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung an den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni an. Die Ratsmehrheit hatte den Bürgermeister beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Rhein-Sieg-Kreises und der Elternschaft einen neuen Träger für diese Einrichtung zu finden. Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob ein bestehender Träger am Betrieb einer Dependance interessiert ist.

Wie mehrfach berichtet, plant die Pfarreiengemeinschaft Alfter die Schließung ihrer Kindergärten in Impekoven und Witterschlick, weil sie nicht zukunftsfähig weiterentwickelt werden können. Stattdessen sollen sie zum Kindergartenjahr 2015/16 in einer neuen dreigruppigen Einrichtung im Gewerbegebiet Witterschlick "Auf dem Schurweßel" zusammengefasst werden.

Der Neubau ermöglicht unter anderem eine Verlängerung der Öffnungszeiten sowie die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren. Der geplante Umzug in das Gewerbegebiet stieß bei Impekovener Eltern und auch bei Kommunalpolitikern vielfach auf Kritik, doch die Ansiedlung ist nach den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Im Gewerbegebiet Witterschlick-Nord können "Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke" ausnahmsweise zugelassen werden.

Auf dieser Basis genehmigte die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises bereits 2010 den Bau der Moschee mit Gemeindezentrum. Im Bauantragsverfahren wird die Bauaufsicht nun auch die ausnahmsweise zulässige Grundstücksnutzung für die Kindertagesstätte prüfen.

In Zukunft sollen auf Wunsch der Kommunalpolitiker solche Ausnahmen ausgeschlossen werden. Deshalb wurde nahezu einstimmig der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 4. Änderung des Bebauungsplans Witterschlick-Nord gefasst. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens werden in Zukunft keine Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke mehr zulässig sein. Ausdrücklich wird in den neuen Festsetzungen jedoch festgehalten, dass sich die Moschee und der neue Kindergarten bei Bedarf noch "angemessen" erweitern können.

Die Änderung des Bebauungsplans umfasst noch einen zweiten Aspekt: die Einarbeitung des Alfterer Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Es regelt die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften und sonstigen Betrieben in Gewerbegebieten.

Damit kann künftig verhindert werden, dass sich beispielsweise ein Lebensmittelgeschäft oder eine Apotheke im Gewerbegebiet niederlässt und möglicherweise die Existenz der bestehenden Betriebe in den Ortskernen gefährdet. Zulässig werden in den Gewerbegebieten nur noch Betriebe sein, die keine Konkurrenz zu existierenden oder wünschenswerten Nahversorgungsangeboten darstellen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit detaillierter Sortimentsliste war Anfang Oktober 2013 beschlossen worden und wird nun nach und nach in bestehende Bebauungspläne eingebunden. Erst dann entfaltet es Rechtswirkung. Das Konzept definiert die räumlichen Grenzen der zentralen Versorgungsbereiche in Alfter, Oedekoven und Witterschlick und setzt in einer Sortimentsliste fest, welche Nahversorgungsangebote in den Ortskernen vor Konkurrenz in Gewerbegebieten besonders zu schützen sind.

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