Alfterer Politiker weisen Beschwerden zur Grundsteuer B ab Gemeinde hält Steuererhöhung für ausgewogen

ALFTER · Erneut haben sich Bürger über die Anhebung der Grundsteuer B für Hauseigentümer und Grundstückbesitzer in der Gemeinde Alfter beschwert. Mit Blick auf die Einbringung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2015/16 in der Ratssitzung am Dienstag, 28. April, wurde der Gemeinderat aufgefordert, der Erhöhung des Hebesatzes nicht zuzustimmen.

"Der Haushalt sollte in erster Linie über die Ausgabenseite und nicht durch Abgabenerhöhungen über die Einnahmenseite ausgeglichen werden", heißt es in einem der Beschwerdebriefe.

Als Begründung wird angeführt, dass "von einer Erhöhung der Grundsteuer B sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen sind".

Da die Wohnnebenkosten beziehungsweise Betriebskosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen seien und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial sei. Stattdessen gebe es eine Vielzahl von Einsparmöglichkeiten, mit denen der Haushalt ausgeglichen werden könne.

Die Beschwerden lagen dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen jüngster Sitzung zur Beratung vor und wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss folgte damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die auf die Notwendigkeit verwies, dass zur Haushaltssicherung auch die Grundsteuern angehoben werden müssten.

Die Einsparmöglichkeiten der Gemeinde Alfter seien inzwischen an ihre Grenze gelangt, die konsequente Umsetzung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes sei zwingend notwendig.

Bereits bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Etat 2012/2013 hatte der Rat der Gemeinde Alfter ein umfangreiches Paket von Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, darunter auch Steuererhöhungen.

Dadurch konnte der Status der "dauerhaft vorläufigen Haushaltsführung" (Nothaushalt) verlassen und der Spielraum der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde Alfter wieder erleichtert werden. Angepeilt ist ein ausgeglichener Haushalt im Jahr 2022.

Die sukzessive Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern wurde ab 2014 umgesetzt und verteilt sich über mehrere Jahre. In diesem Jahr erfolgte der nächste Schritt: Die Grundsteuer A, zu zahlen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, stieg von zuletzt 280 auf 300 Prozentpunkte im laufenden Jahr.

Die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke, erhöhte sich von 475 auf 510 Prozentpunkte. Und der Hebesatz für die Gewerbesteuer, der seit 2003 bei 420 Prozentpunkten stabil gewesen und 2014 auf 435 Prozentpunkte angehoben wurde, beträgt aktuell 450 Punkte. Eine entsprechende Satzung war vom Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen worden.

Den Vorwurf, dass die Erhöhungen unsozial seien, wies die Gemeindeverwaltung zurück.

"Ein wesentliches Argument für die Anhebung der Grundsteuer B war, dass hierdurch alle Einwohner der Gemeinde Alfter betroffen sind und nicht nur die Haus- und Grundstückseigentümer", erläuterte die Verwaltung und meinte damit die Mieter.

Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Infrastruktur werde ebenfalls durch jeden Einwohner genutzt. Somit erfolge auch eine gleichmäßige Belastung aller Einwohner.

Der Haushaltsplanentwurf 2015/16 der Gemeinde Alfter wird in der Ratssitzung am Dienstag, 28. April, eingebracht. Der Rat tagt ab 18 Uhr im Rathaus in Oedekoven, Am Rathaus 7. Die Sitzung ist öffentlich.

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