Vergleich vor dem Amtsgericht Bonn Geparktes Auto war nach Urlaub ramponiert

Alfter/Bonn · Wer sein Auto vor Urlaubsantritt an der Straße parkt, kann anschließend eine böse Überraschung erleben. So erging es zumindest einem Mann aus Alfter, der seinen Wagen ordnungsgemäß auf einem Parkstreifen in der Nähe seines Hauses abstellte und ihn nach der Reise ramponiert vorfand.

 Ein Fall fürs Gericht: Das Auto des geschädigten Alfterers wies Dellen im Dach, Glasabsplitterungen auf der Frontscheibe und hartnäckige Flecken auf der Heckscheibe auf.

Ein Fall fürs Gericht: Das Auto des geschädigten Alfterers wies Dellen im Dach, Glasabsplitterungen auf der Frontscheibe und hartnäckige Flecken auf der Heckscheibe auf.

Foto: DPA

Und weil die Firma, die den Schaden verursacht hatte, sich weigerte, dafür aufzukommen, landete der Fall vor dem Bonner Amtsgericht, wie dessen Direktorin und Pressesprecherin Birgit Niepmann am Montag bestätigte.

Demnach stellte der Alfterer seinen Wagen am 9. April 2015 auf dem Parkstreifen vor seiner Wohnsiedlung ab und flog anschließend in einen zweiwöchigen Urlaub. Seinen Sohn beauftragte er, während seiner Abwesenheit nach Haus und Auto zu sehen. Das tat der Filius auch und sah eines Tages mit Schrecken, dass der BMW seines Vaters von oben bis unten mit Schmutz und kleinen Betonstückchen überzogen war.

Entschädigung von 1400 Euro

Daraufhin fuhr er den Wagen in die Einfahrt des väterlichen Hauses und teilte dem Vater schon mal telefonisch mit, was ihn nach dem Urlaub erwartete. Doch erst, als der Fahrzeughalter nach den Ferien sein Auto vom Schmutz befreit hatte, offenbarte sich das ganze Ausmaß der Beschädigung: Im Dach waren Dellen zu sehen, die Frontscheibe wies mehrere Glasabsplitterungen auf, auf der Heckscheibe befanden sich hartnäckige Flecken.

Was war geschehen? Der Eigentümer des Hauses, vor dem der BMW etwas versetzt geparkt war, hatte im Urlaub des Autohalters seine Einfahrt neu pflastern lassen. Zwar hatten die dafür benutzten Betonsteine schon gestapelt auf dem Parkstreifen gestanden, als der Urlauber sein Gefährt vor der Reise dort abgestellt hatte. Doch welches Unheil die Schneidearbeiten am Beton und die Baggerarbeiten mit dem Kies an seinem Auto anrichten würden, hatte er nicht geahnt. Für seinen Schaden, den ein Gutachter mit insgesamt 2793 Euro beziffert hatte, machte er die Gartenbaufirma verantwortlich.

Zu Recht, wie nun ein Amtsrichter bestätigte, jedoch auch zu dem Ergebnis kam, dass der Schaden zu hoch angesetzt sei. „Der Zivilrichter hat den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen, um einen weiteren teuren Rechtsstreit zu vermeiden“, erklärte Gerichtssprecherin Niepmann. Beide Seiten willigten schließlich ein: Die Firma zahlt dem Autobesitzer nun 1400 Euro, und der Fall ist erledigt.

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