Verlobte sagt unter Tränen aus 36-Jähriger aus Alfter: Landgericht Bonn prüft psychiatrische Unterbringung

Alfter/Bonn · Obwohl ein 36-Jähriger aus Alfter seiner damaligen Ex-Freundin das Jochbein gebrochen und ihren Onkel geschlagen hatte, sind die beiden heute verlobt. Das Landgericht Bonn befasst sich jetzt mit der Frage, ob der gewalttätige Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

 Einem 36-Jährigen aus Alfter wird eine lange Liste aus Straftaten zur Last gelegt. Am Bonner Landgericht wird jetzt über die Einweisung in eine psychiatrische Klinik verhandelt (Symbolbild).

Einem 36-Jährigen aus Alfter wird eine lange Liste aus Straftaten zur Last gelegt. Am Bonner Landgericht wird jetzt über die Einweisung in eine psychiatrische Klinik verhandelt (Symbolbild).

Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Die Tatvorwürfe reichen von Körperverletzung über Beleidigung und Bedrohung bis hin zu Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Ein Strafverfahren wegen dieser Vorwürfe war am 30. März dieses Jahres eingestellt worden. Seit 25. Oktober steht nun ein 36-jähriger Mann aus Alfter erneut vor Gericht. Die Richter der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht müssen dieses Mal darüber befinden, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen ist. Nachdem der Angeklagte in dem Verfahren im Frühjahr die meisten Vorwürfe eingeräumt hatte, wird er sich auf Rat seiner Anwälte dieses Mal schweigend verteidigen.

Die Antragsschrift hat einen ganzen Strauß unterschiedlicher Vergehen zum Inhalt: Für das ursprüngliche Strafverfahren waren insgesamt zehn Strafbefehle und Anklagen verbunden worden, die für sich genommen bis auf eine Ausnahme normalerweise vor einem Amtsrichter verhandelt worden wären. Für das nun begonnene Unterbringungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft die Liste der Vergehen leicht abgespeckt, nachdem der Angeklagte seine Verantwortung für die Beschädigung eines an der Straße abgestellten Kleinwagens bereits im Februar von sich gewiesen hatte.

Die Freundin und deren Onkel geschlagen

Im Fokus standen zum Verfahrensauftakt in dieser Woche zwei Übergriffe auf seine Ex-Freundin, mit der der 36-Jährige offenbar mittlerweile verlobt ist. Am 25. Oktober 2018 soll er gewaltsam in das Haus der 46-jährigen Hausfrau eingedrungen sein und deren Onkel geschlagen haben, als dieser versuchte, ihn zum Verlassen des Hauses zu bewegen. Und am 21. Juni 2019 drang er schließlich in die Wohnung der Ex-Partnerin ein und schlug die Frau derart, dass sie eine Jochbeinfraktur davontrug.

Als die Frau, mit der der Beschuldigte einen gemeinsamen Sohn hat, am Dienstag als Zeugin vernommen werden sollte, kam es zu einem kleinen Eklat: Nachdem die Zeugin angegeben hatte, dass sie mit dem Beschuldigten seit dem 17. März verlobt sei, suchte die Verteidigung des 36-Jährigen die Vernehmung der Frau wegen des dann bestehenden Aussageverweigerungsrechts zu verhindern. Das Gericht entschied jedoch anders: Die angegebenen Umstände begründeten kein Aussageverweigerungsrecht. Mit deutlichem Unwillen und Tränen in den Augen beantwortete das Opfer dann die Fragen der Beteiligten und bestätigte im Wesentlichen die in dem Strafverfahren bereits eingeräumten Vorwürfe. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Anfang November gerechnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort