Urteil am Bonner Landgericht Alfterer wegen Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Bonn/Alfter · Viereinhalb Jahre muss ein Mann aus Alfter nun in Haft. Er hatte seine Ex-Freundin vergewaltigt.

 Das Bonner Landgericht urteilte über einen Fall von Vergewaltigung in Alfter.

Das Bonner Landgericht urteilte über einen Fall von Vergewaltigung in Alfter.

Foto: dpa/Arne Dedert

Ein 37-jähriger Mann aus Alfter muss wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Richter der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht befanden den Mann für schuldig, am 14. November 2020 seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Rund ein halbes Jahr nach der Tat drang er erneut in die Wohnung der Frau ein und würgte sie derart, dass das Opfer schwere Verletzungen davontrug.

Zu Beginn des Verfahrens hatte der Mann erst einmal zu den Hauptvorwürfen geschwiegen: Nur mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis räumte der Angeklagte zunächst ein. Er hatte versäumt, seinen kosovarischen Führerschein umschreiben zu lassen und war mit den ungültigen Dokumenten mehrfach in Kontrollen geraten. An den folgenden Verhandlungstagen gab er die Verbrechen gegen die Frau dann zu, mochte sich aber nicht zu Einzelheiten äußern. So musste das Opfer dem Gericht den Hergang der Straftaten schildern; der Täter bestätigte die Aussagen seiner ehemaligen Freundin aber im Anschluss.

Mit dem Messer bedroht

Offenbar ging es um eine Liaison, die der verheiratete Familienvater mit dem späteren Opfer eingegangen war: Dass die Frau die Affäre nach einiger Zeit beenden wollte, mochte der Angeklagte aber nicht hinnehmen. Wenn er nicht mit ihr schlafen könne, solle das auch niemand anderes tun können, bedrohte er die junge Frau und griff nach einem auf dem Tisch liegenden Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge. Starr vor Angst ließ die Frau die Vergewaltigung über sich ergehen.

Zur Polizei ging das Opfer trotzdem zunächst nicht. Erst nach dem Überfall im folgenden Sommer wandte sie sich an die Behörden. Obwohl mittlerweile ein Kontaktverbot bestand, hatte der nun Verurteilte erneut den Kontakt zu der Frau gesucht. Nachdem er sich über die Terrasse Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte, bat er die Frau, der Beziehung trotz der vorausgegangenen Vergewaltigung noch eine Chance zu geben. Das Opfer lehnte ab, und der ungebetene Gast begann aus Wut, die Frau zu würgen. Nachdem der Täter von ihr abgelassen hatte, konnte sie die Wohnung schwer verletzt verlassen.

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