Bonner Amtsgericht Mit Tempo 130 über die rote Ampel bei Impekoven

Bonn/Alfter · Ein 27-jähriger Raser aus Bonn wurde vor dem Amtsgericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Durch sein Verschulden waren im August 2015 fünf Menschen schwer verletzt worden.

 Auf der Kreuzung B 56/Ahrweg: Völlig zerstört ist der schwarze Renault Mégane nach dem Unfall im August 2015.

Auf der Kreuzung B 56/Ahrweg: Völlig zerstört ist der schwarze Renault Mégane nach dem Unfall im August 2015.

Foto: Jens Kleinert

Erschreckende Szenen in der Nacht zum 20. August 2015: Nach dem Frontalzusammenstoß von zwei Fahrzeugen auf der Kreuzung B 56/Ahrweg bei Impekoven findet sich auf der Straße nur noch ein Trümmerhaufen, der Asphalt ist komplett verölt. Sechs Rettungswagen und mehrere Notärzte kümmern sich stundenlang um fünf Schwerverletzte. Zwei müssen aus dem Wrack eines schwarzen Renault Mégane herausgeschnitten werden, zwei schweben in Lebensgefahr. Alle überleben, aber mit gravierenden Folgen.

Das Bonner Amtsgericht hat jetzt einen 27-jährigen Bonner wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt. Zudem wurde ihm für weitere sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Als Bewährungsauflage muss der Mann, der ohne Job ist, 200 Sozialstunden in der LVR-Klinik Bonn absolvieren.

Für die Richterin stand im Urteil fest: Der Angeklagte, Vater von zwei kleinen Kindern, habe den Unfall mit seinem „extrem rücksichtslosen Verhalten“ eindeutig verschuldet. Mit seinem Renault Mégane und Tempo 130 war er ungebremst auf die unübersichtliche Kreuzung zugefahren, hatte die rote Ampel ignoriert und war frontal mit einem abbiegenden silbernen Skoda Octavia zusammengeprallt. Dabei wurde der 56-jährige Fahrer lebensgefährlich verletzt und lag mehr als zwei Monate im Koma.

Aber auch der Raser selbst und seine drei befreundeten Insassen erlitten massive Verletzungen, mussten wiederholt operiert werden und sind teilweise irreparabel geschädigt. An den Unfall erinnert sich der Angeklagte nur bruchstückhaft. Auch wie schnell er gefahren war, konnte er im Prozess nicht beantworten. Aber die drei Freunde im Auto haben den 27-Jährigen schwer belastet. Sie bestätigten, dass er mit Tempo 130 unterwegs war. An der Kreuzung vorgeschrieben sind 50 Stundenkilometer.

Sachverständiger bestätigt zu schnelles Fahren

Ein Sachverständiger hatte im Prozess das zu schnelle Fahren bestätigt. Und auch den Umstand, dass der Angeklagte das Tempo vor der Ampel nicht verringert hat: Bei der Kollision habe er mindestens noch 110 Stundenkilometer aufgewiesen.

Vom Gutachter entlastet wurde hingegen der 56-jährige Kardiotechniker, dessen Versicherung ihm wegen des möglicherweise unachtsamen Abbiegeverhaltens noch eine 70-prozentige Schuld am Unfall angelastet hatte. Zu Unrecht, so der Experte: „Er hatte keine Chance, er konnte den viel zu schnell aus einer Senke heranrasenden Pkw nicht sehen.“

„Dieser Unfall hat alles verändert“, berichtete der 56-Jährige als Zeuge, der bedingt durch multiple Brüche und Organrisse bis heute „höllische Schmerzen“ habe, mit seinem Versuch einer Wiedereingliederung in seinen Job gescheitert ist und mittlerweile einen Rentenantrag gestellt hat. An den Unfall erinnern konnte auch er sich nicht. Nur, dass er zuvor seine Freundin nach Duisdorf gebracht hatte und auf dem Heimweg nach Witterschlick war. Eine Strecke, die er seit 19 Jahren regelmäßig gefahren sei.

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