Gericht weist Klage teilweise zurück Opfer fordert nach Hundebiss in Alfter zu viel Schmerzensgeld
Alfter · Das Bonner Amtsgericht hat eine Klage auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss teilweise abgewiesen. Ein Polizeihund hatte im Frühjahr 2019 einen Spaziergänger in Alfter gebissen, der daraufhin das Land Nordrhein-Westfalen verklagte.
„Das Land ist verpflichtet, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen“, befand ein Bonner Zivilrichter. Was war passiert?
Auf dem Rückweg von einer Hundeschule hatte ein Polizeihund einen Spaziergänger gebissen und der Mann hatte daraufhin das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr verklagt. Neben der oben erwähnten Feststellung wollte der Kläger aber auch noch ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von „nicht unter 2000 Euro“ – diesen Teil der Klage wies der Richter allerdings ab. Der Kläger hatte nämlich bereits zuvor gut 3500 Euro vom Land erhalten und der Schaden sei durch diese Summe hinreichend kompensiert, so der Richter.
Der folgenschwere Vorfall hatte sich am 5. April 2019 im Alfterer Teil des Kottenforsts ereignet: Der damals 65-jährige Kläger, ein Taxifahrer, war in dem Waldgebiet zu Fuß unterwegs, als er sich unvermittelt einem ziemlich großen schwarzen Schäferhund gegenüber sah. Das nicht angeleinte Tier schnappte nach dem rechten Unterarm des völlig überraschten Spaziergängers und riss den Mann mit Wucht zu Boden. Erst nach der Intervention seines Herrchens ließ der Hund wieder von seinem Opfer ab. Die beiden waren zuvor in einer nahegelegenen Hundeschule und wollten eigentlich zurück zum Wagen des Polizisten.
Der Taxifahrer musste operiert werden und sich vier Tage lang in einem Krankenhaus stationär behandeln lassen. Anschließend folgten noch Reha-Maßnahmen. Das Land NRW zog sich daraufhin nicht aus der Verantwortung: 2500 Euro Schmerzensgeld und 1070 Euro Haushaltsführungskosten wurden dem Gebissenen aus der Landeskasse überwiesen.
Richter hielt Schmerzensgeld für ausreichend
Ein ausreichender Betrag, wie nun der Richter befand: Das Urteil verkenne nicht die tiefe Bissverletzung, die der Kläger erlitten hatte, sagte er. Darüber hinaus geltend gemachte Therapien seien aber nicht hinreichend belegt worden.
Im Herbst hatte der Richter den Parteien noch einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, demzufolge das Land dem Kläger weitere 700 Euro zu zahlen gehabt hätte. Offenbar schätzten die Anwälte der Beklagtenseite ihre Position aber zu Recht als stark genug ein, um es auf ein Urteil ankommen zu lassen.