30 Tonnen Elektroschrott Private Müllhalde mit 1000 Altgeräten in Alfter

Alfter/Bonn · Auf einem Gewerbegrundstück in Alfter lagen kreuz und quer an die 1000 Kühlschränke, Waschmaschinen, Mikrowellenherde sowie Kleingeräte. Das Bonner Amtsgericht hat nun einen 51-Jährigen verurteilt.

Ein Schlachtfeld aus Elektromüll: Der wüste Anblick überraschte selbst die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Auf einem Gewerbegrundstück in Alfter lagen kreuz und quer Kühlschränke, Waschmaschinen, Mikrowellenherde sowie eine Vielzahl von Kleingeräten. 1000 Stück, wie später gezählt wurde. Mithin 30 Tonnen Elektroschrott, teils als verrostete Ruinen, teils ausgeschlachtete „Neuware“.

Ein System war nur schwer zu erkennen. Klar war nur, dass diese private Müllverwertung keinesfalls genehmigt war – und eine Bedrohung für die Natur. Der „Betreiber“ war ein 51-jähriger arbeitsloser Familienvater, dem das Grundstück nicht gehörte und der offenbar versucht hatte, das kleine Budget der siebenköpfigen Familie aufzubessern.

Das Bonner Amtsgericht hat den gelernten Landwirt jetzt wegen unerlaubter Lagerung von Abfällen, die „dazu geeignet sind, den Boden nachhaltig zu verunreinigen“, zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Allerdings auf Bewährung. Folglich muss der Elektroschrott-händler die Strafe nur zahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren ein weiteres Mal erwischt wird. Damit der 51-Jährige aber „gleich eine Sanktion spürt“, hat die Amtsrichterin dem Bezieher von Arbeitslosengeld II zudem 500 Euro Geldbuße auferlegt, die er in fünf Raten an die Staatskasse zu zahlen hat.

Angeklagter ignorierte Siegelschild des Amtes

Denn der Müll-Recycler – bislang nicht vorbestraft – hatte beim Ausschlachten durchaus einige „kriminelle Energie gezeigt“, hieß es im Urteil. Und das, obwohl er gewusst habe, wie sehr „Kühlwasser, Kondensatoren oder Kompressionsöle das Erdreich und Grundwasser gefährden“ können.

Denn nachdem die Umweltschützer am 10. Oktober 2016 die „private Müllhalde“ entdeckt und beschlagnahmt hatten, machte der Angeklagte keine acht Tage später unbeirrt weiter: Am 18. Oktober hatten Nachbarn beobachtet, wie der 51-Jährige mit zwei unbekannten Mittätern in einem Mercedes-Transporter vorfuhr und zehn Geräte aufgeladen hatte. Dabei ignorierte der Angeklagte das deutlich angebrachte Siegelschild des Amts sowie das geländeumspannende Flatterband. Er habe die bereits ausgeschlachteten Geräte doch nur zur Müllverwertungsanlage fahren wollen, rechtfertigte sich der Täter damals. Aber auch für den Transport der Umwelt gefährdenden Altgeräte hätte er eine Beförderungserlaubnis gebraucht.

Im Prozess schließlich entschuldigte er sich für die Umweltsünden. Wie das Amt bestätigte, wurde der Elektroschrott mittlerweile vom Grundstück vollständig beseitigt.

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