Rauchverbot in der Gastronomie "Wir machen keine Kontrolljagd"

RHEIN-SIEG-KREIS · Endlich umfassender Nichtraucherschutz sagen die einen, das Aus für viele Eckkneipen befürchten die anderen. Fakt ist: Ab dem 1. Mai, müssen Raucher draußen bleiben. In Gaststätten, Kneipen und Festzelten ist Rauchen dann verboten. Bei der Einhaltung des neuen Gesetzes setzen die Kommunen im Linksrheinischen vor allem auf Prävention. Ein Überblick.

ALFTER. In Alfter wird sich das Ordnungsamt eher defensiv verhalten und nicht verstärkt kontrollieren. "Wir werden auf Anzeigen reagieren und dann mit Augenmaß vorgehen", sagt Hans Kremer vom Ordnungsamt. Das bedeutet: Die Beamten werden nach "pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden, wie mit den einzelnen Fällen verfahren wird. Sollte es zu einer Anzeige kommen, ist es wahrscheinlich, dass zunächst eine Verwarnung ausgesprochen wird. Erst bei einem weiteren Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz würde dann eine Geldstrafe verhängt werden.

[kein Linktext vorhanden]MECKENHEIM. In Meckenheim leistet das Ordnungsamt seit einigen Tagen vor allem Aufklärungsarbeit bei Gastronomen. "Wir sind da die präventive Schiene gefahren", sagt Sprecherin Marion Lübbehüsen. Die Stadt nimmt die Betreiber aber gleichzeitig in die Pflicht, das Gesetz umzusetzen. "Dass das Ordnungsamt direkt am 1. Mai loszieht, kann ich mir nicht vorstellen. Aber in einem zweiten Schritt wird kontrolliert werden", sagt Lübbehüsen.

Was halten Gastronomen vom kompletten Rauchverbot?
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Was halten Gastronomen vom kompletten Rauchverbot?

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BORNHEIM. "Alles weiter wie bisher", lautet die Devise in Bornheim. Das bedeutet, dass das Ordnungsamt nur tätig wird, wenn es Grund zu Beanstandungen gibt, sprich konkrete Anzeigen vorliegen. "Wir werden nicht in doppelter Besetzung ausrücken, um die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren", sagt Pressesprecherin Susanne Winkler. Sie ist sich sicher: "Sobald irgendwo geraucht wird, wird das auch gemeldet."

RHEINBACH. "Wir werden bestimmt nicht am 1. Mai gleich losziehen und Kontrollen durchführen", sagt Kurt Strang vom Ordnungsamt in Rheinbach. Auch hier wurden die Gastronomen im Vorfeld informiert. "Wir gehen aber davon aus, dass ohnehin alle Bescheid wissen", sagt Strang. Auch wenn Rheinbach ein kleiner Ort sei, gebe es einige Gastronomiebetriebe. "Diese werden wir wie bisher auch im Rahmen von Routinekontrollen alle ein bis zwei Monate unangemeldet aufsuchen. Wir gehen also nicht auf Kontrolljagd, auch wenn es zulässig wäre."

SWISTTAL. Auch in Swisttal werden die Gaststätten angeschrieben und auf die neue Situation aufmerksam gemacht. "Nach dem 1.Mai werden wir dann etwas Zeit verstreichen lassen und dann unangekündigt Kontrollen durchführen", sagt Sprecher Peter Nitschke. Nur auf Hinweise aus der Bevölkerung werde man sich nicht verlassen. "Es ist denkbar, dass wir die Kontrollen verschärfen, weil sich ja auch die Gesetzeslage verschärft hat."

Rauchfrei ab 1. Mai

Ab dem 1.Mai gilt in NRW das deutschlandweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz. Rauchen in gastronomischen Betrieben oder auch Festzelten ist dann verboten, Raucherclubs sind illegal. Erlaubt ist das Rauchen dann nur noch im Freien oder in geschlossener Gesellschaft, sofern es sich um private Familienfeiern oder Feste mit "personengebundener Einladung" handelt.

Vereins- oder Firmenfeste gehören nicht dazu. Das Verbot umfasst auch elektrische Zigaretten und Wasserpfeifen. Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt. Wirte und Veranstalter sind aufgefordert, auf das Verbot durch Schilder hinzuweisen.

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