Erneut acht Jahre Haft Bauarbeiter aus Euskirchen schlitzt Lebensgefährtin die Kehle auf

Bonn/Euskirchen · Das Bonner Landgericht hat einen 47-jährigen Bauarbeiter auch im neu aufgerollten Prozess um einen Totschlag zu knapp acht Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Euskirchen hatte seiner Lebensgefährtin die Kehle aufgeschlitzt.

 Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wurde ein Bauarbeiter aus Euskirchen jetzt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wurde ein Bauarbeiter aus Euskirchen jetzt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Am Ende des zweiten, neu aufgerollten Prozesses blieb es grundsätzlich bei dem Urteil, das bereits das Bonner Schwurgericht vor einem Jahr gefunden hatte: Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wurde ein Bauarbeiter aus Euskirchen jetzt zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte ihn ursprünglich acht Jahre hinter Gitter geschickt. Drei Monate Rabatt gab es nun wegen der „langen Verfahrensdauer“.

Am 11. Mai 2020 hatte der heute 47-Jährige seiner Lebensgefährtin aus Eifersucht die Kehle aufgeschlitzt. Die 50-Jährige hat den fast tödlichen Angriff nur deshalb überlebt, weil ihre beiden Töchter – 29 und 13 Jahre alt – den Angeklagten von der Mutter weggezerrt und entwaffnet hatten.

Bei der Tat stark alkoholisiert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Bonner Urteil aufgehoben, weil es zulasten des 47-Jährigen keine verminderte Steuerungsfähigkeit angenommen hatte, da er bei der Tat stark alkoholisiert gewesen war. Aber auch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts kam jetzt erneut zu dem Ergebnis, dass die 2,3 Promille für den alkoholgewohnten Mann nur ein „leichter Rausch“ gewesen seien.

Denn direkt nach der Tat war er in der Lage, sich konzentriert mit einem Zeugen über die Tat zu unterhalten. Auch Polizeibeamte, die noch am Tatort einen Alkoholtest gemacht haben, waren über das Ergebnis überrascht gewesen: Zwar habe der Täter „einen niedergeschlagenen, aber durchaus wachen und aufmerksamen Eindruck“ gemacht.

Lebensgefährtin ist bis heute nicht arbeitsfähig

Ein psychiatrischer Gutachter hatte zudem festgestellt, dass nicht der Alkohol die Triebfeder der Tat war, sondern die Persönlichkeit des Angeklagten, der dazu neigt, seine Frustrationserlebnisse und Verlustängste in „einen aggressiven Impuls umzusetzen“.

Schließlich ist es bereits das zweite Mal, dass der Mann versucht hat, einen Menschen zu töten. Vor 15 Jahren hatte er einem Arbeitskollegen mit einem Klappmesser ins Herz gestochen; das Bonner Schwurgericht hatte ihn im Jahr 2006 wegen versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch damals überlebte das Opfer. Allerdings ist der Mann nie wieder auf die Beine gekommen, er lebt nun von Sozialhilfe. Auch die Lebensgefährtin ist bis heute nicht arbeitsfähig; sie und die beiden Töchter leiden seit dem Tag an furchtbaren Alpträumen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort