Glosse zu fehlenden Fahnen am Gedenktag Bloß keine halbe Sache

Rheinbach · Da stutzt der Spaziergänger am Sonntag: Während Rheinbacher Rathaus die Fahnenmasten zum Volkstrauertag leer blieben, hingen sie auf der anderen Straßenseite – am Amtsgericht amtlich richtig. Doch aus woanders, fehlten die Banner, weiß GA-Redakteur Mario Quadt zu berichten.

  Keine Flaggen hängen am Volkstrauertag am Rathaus.

Keine Flaggen hängen am Volkstrauertag am Rathaus.

Foto: Hendrikje Krancke

Der Sonntagsspaziergang ist pandemiebedingt für viele Menschen der neue Sonntagsausflug. Wer jetzt am Sonntag in Rheinbach unterwegs war, konnte etwas entdecken – respektive entdecken, was gar nicht vorhanden war: Flaggen nämlich, genauer gesagt: die Flaggen Nordrhein-Westfalens und die der Bundesrepublik Deutschland. Am Rheinbacher Rathaus etwa blieben die Fahnenmasten leer, auf der anderen Straßenseite, am Amtsgericht, hingen die beiden Flaggen ordnungsgemäß auf halbmast. Der Volkstrauertag gehört nämlich zu „den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist“, wie es aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat heißt. Und wer seinem Körper und seinem Geist noch ein paar Kilometer Sonntagsspaziergang mehr angedeihen lassen wollte, entdeckte etwa auch Ehrenmal am Stadtpark die blanken Fahnenmasten. 

Des Rätsels Lösung: Das Hissen ist seitens der Kommune offenbar schlicht verschwitzt worden. „Soweit sich das bislang aufklären lässt, muss es sich wohl leider um ein Versehen handeln, dass bei uns das Hissen der Flagge versäumt wurde“, erklärte Daniela Hoffmann, Leiterin des Fachbereichs Rat, Stadtmarketing, Ordnung und Soziales, auf Anfrage des General-Anzeigers. Möglich ist auch eine rheinische Lösung der Anordnung: Womöglich war der derjenige, der die Banner aufzuhängen hatte, nicht bereit, halbe Sachen zu erledigen – sprich sie auf halbmast zu hängen. Und fürs nächste Mal? Kein Problem: Das Innenministerium bietet einen Newsletter an, der „kostenlos und unmittelbar“ unterrichtet, wann gehisst werden muss.

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