Euskirchen Acht Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

Bonn/Euskirchen · Betrunkener 46-Jähriger schnitt seiner Verlobten aus Eifersucht in den Hals. Die 14-jährige Tochter musste mit ansehen, wie die Mutter blutüberströmt in ihrem Schlafzimmer lag und der Angeklagte über ihr kniete.

 Die Türen zum Bonner Landgericht.

Die Türen zum Bonner Landgericht.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Unter Alkohol sind Sie ein anderer Mensch“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff am Ende der Urteilsbegründung. Weil der einschlägig Vorbestrafte seiner Lebensgefährtin am 11. Mai dieses Jahres mit einem Küchenmesser lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, sprachen die Richter des Bonner Schwurgerichts den 46-jährigen Euskirchener des versuchten Totschlags für schuldig. Für acht Jahre muss der gebürtige Pole nun in Haft, außerdem soll er sich einer Entziehungskur unterziehen.

„Ohne Alkohol war der nett“, hatte sogar die 14-jährige Tochter des Opfers im Verlauf des Verfahrens als Zeugin angegeben. Das Mädchen musste mit ansehen, wie die Mutter blutüberströmt in ihrem Schlafzimmer lag, der Angeklagten noch immer über ihr kniend. Mit ihrer älteren Schwester hatte die Tochter dem Täter die Waffe wegnehmen können. Widerstand leistete der 46-Jährige offenbar nicht, vielmehr hatte er kurz zuvor noch versucht das Messer gegen sich selbst zu richten.

„Er mag – obwohl man das heute kaum glauben kann – das Opfer wirklich geliebt haben“, sagte oder Vorsitzende einleitend. Offenbar wurden seine Gefühle auch erwidert, trotz zunehmender Alkoholprobleme hatte sich das Paar noch in diesem März verlobt. „Wenn man etwas trinkt und deshalb zu Hause Stress bekommt, wird es nicht besser, wenn man dann ausgeht und noch betrunkener zurückkommt“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Denn an dem Tatabend wurde es der Frau dann wohl endgültig zu viel und sie kündigte ihrem Partner die Trennung an. Das war offenbar der Auslöser für die Bluttat.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes plädiert. Dem mochte die Kammer aber nicht folgen. Dennoch betonte Reinhoff eindrücklich die konkrete Lebensgefahr, in der sich das Opfer befunden hatte. „Sie hätten nichts anders tun müssen, als das was sie getan haben und die Frau wäre jetzt tot.“ Und auch, wenn er das nicht geplant habe, die Auswirkungen auf die 14-jährige Tochter hätten kaum gravierender sein können.

Sie habe nicht nur den Anblick ihrer schwer verletzten Mutter ertragen müssen, sondern nach dem Eintreffen der Polizei auch noch in die Mündung einer schussbereiten Waffe blicken müssen. Die Kammer hatte im Verlauf des Verfahrens Aufnahmen der Bodycam eines der Beamten ausgewertet. Dort war zu sehen, wie der Mann in Erwartung eines gewaltbereiten Täters mit der Waffe im Anschlag die Wohnung betrat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort