Forderung abgelehnt Hundekotbeutel bleiben in Bornheim Sache der Halter

Bornheim · Die Bornheimer Politik lehnt die Forderung eines Hundebesitzers ab, kostenlose Tüten zu verteilen. So bleiben Hundekotbeutel weiterhin Sache der Halter. Das hat die Politik nun einstimmig beschlossen.

 In Bornheim bleiben Hundekotbeutel Sache der Halter. (Archivfoto)

In Bornheim bleiben Hundekotbeutel Sache der Halter. (Archivfoto)

Foto: Axel Vogel

Die Zeichnung, mit der ein Bornheimer Bürger seinen Antrag auf kostenlose Hundekotbeutel höchst anschaulich untermauert hatte, war zu originell, um sie zwischen Aktendeckeln verschwinden zu lassen. Sie hat einen Platz im Büro des Bornheimer Kämmerers gefunden. Weiterverfolgen wird die Verwaltung die Forderung, jedem Hundebesitzer in Bornheim mindestens zehn Rollen à 40 Tüten pro Jahr kostenlos zur Verfügung zu stellen, trotzdem nicht. Einstimmig lehnte die Politik eine entsprechende Eingabe im Bürgerausschuss ab.

Der Mann hatte seinen Antrag unter anderem mit dem Argument begründet, dass in verschiedenen Kotbeutelstationen in Bornheim selten Tüten zu finden seien. Finanzieren solle die Stadt die Tüten aus den Einnahmen der Hundesteuer. Seine Rechnung: Gehe man von rund 1000 Hunden in Bornheim – mit gestaffelten Steuersätzen bei mehreren Vierbeinern pro Besitzer – aus, komme man auf etwa 114.000 Euro Einnahmen jährlich durch die Hundesteuer. Ein Achterpack Kotbeutel mit je 40 Tüten pro Rolle sei schon für fünf Euro und günstiger zu bekommen, sodass eine Tüte pro Hund und Tag die Stadt insgesamt knapp 6000 Euro im Jahr kosten würde. „Dafür kann man die Tütenspender weglassen. Das spart Personal und Kosten“, so der Petent, der sein Anliegen im Bürgerausschuss persönlich vortrug.

Andreas Lützenkirchen, der als Abteilungsleiter der Kämmerei für die Verwaltung sprach, erteilte dem Ansinnen eine klare Absage und korrigierte die Anzahl von 1000 Hunden, die der Antragsteller für seine Berechnung der Kosten zugrunde gelegt hatte, auf 3000 nach oben. Er wies darauf hin, dass es sich bei dem Angebot von kostenlos an die Halter verteilten Kotbeuteln um eine Leistung handele, die nicht zulässig sei. „Zudem sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen und sich entsprechend selbst auszustatten.“

Aus der Hundesteuer könne darüber hinaus keine Verpflichtung hergeleitet werden, Hundetüten zur Verfügung zu stellen. „Bei Steuern handelt es sich dem Grunde nach um Einnahmen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens ohne eine konkrete Gegenleistung“, erklärte Lützenkirchen.

Was die sogenannten Dogstations betreffe, gebe es aber tatsächlich ein Problem. Wie Lützenkirchen ausführte, seien diese an „besonders frequentierten Stellen“ aufgestellt, so beispielsweise am Rheinufer. Laut Stadt gibt es in Bornheim 15 dieser Stationen. Die Stationen seien von einem Sponsor finanziert worden, würden aber regelmäßig vom Stadtbetrieb mit neuen Rollen bestückt.

Aufgrund der oft „sachfremden Nutzung“ könne jedoch nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Beutel immer entsprechend zur Verfügung stehen. Es komme vor, dass ganze Rollen entnommen werden, bestätigten einzelne Ausschussmitglieder.

Dennoch konnten sie sich nicht für den Antrag erwärmen. „Wer einen Hund besitzt und Steuern, Tierarzt, Futter bezahlt, kann sich auch noch fünf Euro für Tüten leisten“, meinte Lutz Wehrend (CDU). Letztlich appellierten die Ausschussmitglieder an die Verantwortung eines jeden Hundebesitzers, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen.

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