Bornheimer Wasser 2500 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Trinkwasser

BORNHEIM · Aktionsgemeinschaft will bis Ende April auf 3000 Unterstützer kommen. Stadt will sich mit der Kommunalaufsicht und dem Städte- und Gemeindebund kurzschließen.

 Die Frage der Wasserversorgung in Bornheim ist weiter offen.

Die Frage der Wasserversorgung in Bornheim ist weiter offen.

Foto: DPA

Kommt es im Streit um die Wasserversorgung zum Bürgerentscheid? 2500 Unterschriften hat die Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“ nach eigenen Angaben bisher für ein Bürgerbegehren gesammelt. Er sei zuversichtlich, dem Bürgermeister die 3000 erforderlichen Unterschriften Ende April vorlegen zu können, teilt Vertretungsberechtigter Harald Stadler (SPD) mit.

Bekanntlich will sich das Aktionsbündnis aus Unternehmern und Landwirten, unterstützt von SPD, UWG und Linke, gegen die im Rat beschlossene Umstellung des Wasserbezugs wehren. Mit knapper Mehrheit hatten CDU, Grüne und ABB im Januar eine Vollversorgung mit dem weicheren, aber teureren Wasser des Wahnbachtalsperrenverbands (WTV) auf den Weg gebracht.

Deren Umsetzung ist aber derzeit aufgeschoben, weil Bürgermeister Wolfgang Henseler den Beschluss beanstandet hat. Er hält ihn unter anderem aufgrund von entstehenden Mehrkosten, die die Verwaltung auf jährlich 750 000 Euro beziffert, und mit Blick auf unterschiedliche Preise im Stadtgebiet für rechtswidrig.

Bürger in den Vorgebirgsorten würden bei der angestrebten Umstellung höhere Gebühren zahlen als Bewohner der Rheinorte, da Letztere zunächst nur 70 statt 100 Prozent des WTV-Wassers erhalten würden. Das Wasser, das derzeit aus den Hähnen im Stadtgebiet fließt, besteht nur zu 25 Prozent aus Talsperrenwasser. 75 Prozent kommen vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV).

Die Beanstandung bringt allerdings Unwägbarkeiten für das Bürgerbegehren mit sich. So sei noch zu klären, ob sich die Frist für die Abgabe der Unterschriften durch die aufschiebende Wirkung der Beanstandung verlängert, erklärt Henseler.

Ursprünglich habe das Aktionsbündnis ab dem Ratsbeschluss drei Monate Zeit, also bis 26. April. Hinzu kämen noch 18 Tage, die während des erforderlichen Schriftverkehrs zwischen der Aktionsgemeinschaft und der Verwaltung vergangen seien. Somit müssten die Unterschriften bis 14. Mai vorgelegt werden.

Doch für die Zulässigkeit des Vorhabens stellt sich nun eine formale Frage: Das Bürgerbegehren wendet sich gegen den Beschluss des Rates. Es handle sich um ein sogenanntes kassatorisches Bürgerbegehren, erläutert Henseler. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist aber durch die Beanstandung aufgeschoben.

Es müsse daher rechtlich geklärt werden, ob das Bürgerbegehren nun als ein „initiierendes“ betrachtet werden könne, das unabhängig von dem getroffenen Ratsbeschluss wäre. „Dazu werden wir uns dann auch mit der Kommunalaufsicht und dem Städte- und Gemeindebund kurzschließen“, sagt Henseler.

Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht besagten Beschluss aufheben könnte. Denn da der Rat der Beanstandung des Bürgermeisters nicht gefolgt ist, muss nun eine Einschätzung der Aufsichtsbehörde her. Nach Auskunft der Pressestelle wird sich diese Prüfung auf die rechtliche Bewertung konzentrieren. Sie sei unabhängig davon, ob es zum Bürgerbegehren komme oder nicht.

Für das Bürgerbegehren haben auch Henseler selbst sowie der Bornheimer Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann ihre Unterschrift gegeben. Die Aktionsgemeinschaft wehrt sich unterdessen gegen Kritik, es solle gar nicht über einen Wechsel in der Versorgung abgestimmt werden. „Es wird über die Frage abgestimmt, ob es beim derzeitigen Mischwasserbezug von WBV- und WTV-Trinkwasser bleiben soll oder nicht“, erklärt Stadler.

Sollte die Mehrheit mit „Nein“ stimmen, also im Umkehrschluss für eine Umstellung, sei dies „ein klarer Auftrag an die Politik, eine Änderung herbeizuführen“, so Stadler. Insofern könne durchaus eine Entscheidung für oder gegen einen Wechsel mit dem Bürgerentscheid erfolgen.

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