Festnahme in Bornheim 64-Jährige aus Widdig legt falsche Polizisten rein

Bornheim · Falsche Polizisten hatten es am Dienstag auf das Vermögen einer 64-Jährigen in Bornheim-Widdig abgesehen. Die aber durchschaute das falsche Spiel und lockte die Täter in eine Falle. Ein 23-Jähriger wurde festgenommen. Einen merkwürdigen Anruf erhielt auch ein Mann aus Roisdorf.

Die mutmaßlichen Betrüger hatten sich das falsche Opfer ausgesucht. Wie die Bonner Polizei berichtete, hatten sich am Dienstagmittag mehrmals falsche Polizisten bei einer 64-jährigen Widdigerin in betrügerischer Absicht gemeldet. Am Ende schnappten allerdings die Handschellen zu. Mittlerweile sitzt ein 23-Jähriger in Untersuchungshaft.

Aber der Reihe nach: Laut Polizei hatten die Anrufer der Frau mitgeteilt, dass in ihrer Nachbarschaft Einbrecher festgenommen worden seien und dass nunmehr auch ihr Vermögen in Gefahr sei. Die falschen Polizisten hätten sodann vorbeikommen wollen, um die Wertsachen der Frau in Verwahrung zu nehmen. Die 64-Jährige habe sich allerdings nicht beirren lassen und sich an die „richtige“ Polizei gewandet, hieß es weiter.

Speziell ausgebildete Fahnder des auf die Bekämpfung dieses Betrugsbereiches spezialisierten Kriminalkommissariats 24 bezogen daraufhin in Widdig Stellung. Der von den falschen Polizisten telefonisch angekündigte „Kollege“ sei schließlich am Dienstagabend erschienen, um Bargeld sowie Goldmünzen abzuholen. Dabei schlugen die Fahnder zu. Bei dem Beschuldigen handelt es sich laut Polizei um einen 23-Jährigen aus dem Ruhrgebiet.

Viele Anrufe in Bornheim und Königswinter

Am Dienstag hat die Bonner Polizei nach eigenen Angaben eine Vielzahl von entsprechenden Anrufen in Bornheim und Königswinter registriert. Die Ermittler prüfen daher, inwieweit der Festgenommene möglicherweise für weitere Betrugsversuche falscher Polizisten mitverantwortlich sein könnte. Ziel der andauernden Ermittlungen sei es darüber hinaus, die dahinter steckenden kriminellen Strukturen der falschen Polizisten aufzudecken.

An die Polizei will sich auch ein 76-jähriger Roisdorfer wenden. Er berichtete dem General-Anzeiger von einer anderen Betrugsmasche am Telefon, mit der Unbekannte bei ihm Beute machen wollten.

So hätte am vergangenen Montag um kurz nach 14 Uhr sein Telefon geklingelt, berichtete er. Er habe den Hörer abgenommen, am anderen Ende der Leitung sei eine Frauenstimme zu hören gewesen. Eine Frau Krämer habe sich als Mitarbeiterin des Amtsgerichts Stuttgart ausgegeben. Im weiteren Verlauf habe diese ihm erklärt, dass gegen ihn ein Pfändungsbescheid vorliege.

Erst dann wurde dem 76-Jährigen klar, dass keine echte Frau am Telefon war. Vielmehr habe es sich um eine Bandansage gehandelt. „Die war täuschend echt“, sagte er. Zum Ende der Bandansage sei ihm erklärt worden, die Taste „1“ auf dem Telefon zu drücken, um die Forderung zu akzeptieren. Mit dem Drücken der „2“ hätte er zusätzliche Informationen erhalten können, so der Mann.

Roisdorfer will andere vor Masche warnen

Der Roisdorfer tat nichts davon, sondern legte auf. Er habe vielmehr im Internet die Telefonnummer der Abteilung für Mahnbescheide des Amtsgerichts Stuttgart herausgesucht. Zum einen sei die Nummer eine ganz andere gewesen als die, die auf seinem Telefon zu sehen gewesen sei. Zum anderen habe er mit einem Anruf in Stuttgart herausgefunden, dass der Betrugsversuch außerhalb der Sprechzeiten des Amtsgerichts erfolgte. Er wolle nun die Polizei informieren. Auf den General-Anzeiger sei er zugegangen, um andere Menschen vor der Masche zu warnen. Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte sich eine Bornheimerin an den GA gewandt, die einen Anruf eines vermeintlichen Mitarbeiters des Stuttgarter Amtsgerichts erhalten hatte. Auch damals war es um eine Geldforderung gegangen, auf die die Frau nicht eingegangen war.

Weitere Berichte über diese Betrugsmethode gibt es aus verschiedenen Teilen Deutschlands. Aus diesem Grund hat das Amtsgericht Stuttgart bereits seit geraumer Zeit einen Warnhinweis auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gericht weist darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts getätigt werden. „Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt“, heißt es weiter. Laut Amtsgericht würden Anrufer durch das besagte Drücken der Tasten in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet.

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