Urteil vor Amtsgericht Bonn 70-Jährige aus Bornheim trickst betrügerische Anrufer aus

Bonn/Bornheim · Eine Bornheimerin hat dafür gesorgt, dass eine Betrügerbande vor Gericht gestellt werde konnte: Als sie am Telefon mit dem „Enkeltrick“ hereingelegt werden sollte, reagierte sie clever und trickste die Betrüger ihrerseits aus. nun fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Bonn.

 Mit dem „Enkeltrick“ ließ sich eine 70-Jährige aus Bornheim nicht hereinlegen.

Mit dem „Enkeltrick“ ließ sich eine 70-Jährige aus Bornheim nicht hereinlegen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Mit deutlichen Worten meldete sich eine ältere Dame aus Bornheim am 21. November 2018 bei der Notrufnummer 110: .„Ich habe hier einen Enkeltrick, ich brauche Ihre Hilfe!“ Was dann folgte, war ein Meisterstück der Schauspielkunst, das nun einer 32-jährigen Frau vor dem Amtsgericht Bonn eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen gewerbsmäßigem bandenmäßigem Betrug eingebracht hat. Die 70-jährige Rentnerin hatte den Spieß nämlich kurzerhand umgedreht und mit ihrem „Omatrick“ dafür gesorgt dass eine Bande von Betrügern aufflog.

Beim sogenannten Enkel- oder auch Neffentrick melden sich Betrüger meist per Telefon bei älteren Menschen, geben sich als nahe Verwandte aus und versuchen so, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Dazu wird oft in Telefonverzeichnissen gezielt nach Vornamen gesucht, die auf das gewünschte Alter schließen lassen.

So auch im Fall der 70-jährigen Bornheimerin, die aber weder naiv noch gutgläubig ist: Als gegen zehn Uhr morgens ihr Festnetztelefon klingelte, war der Rentnerin schnell klar, dass am anderen Ende der Leitung mitnichten ihr Neffe sprach. Weil sie gemerkt hatte, dass hier ein Betrüger versuchte, sie über den Tisch zu ziehen, verstellte sie ihre Stimme, um älter und vor allem etwas schwerhörig rüberzukommen. Er benötige 40.000 Euro für einen Hauskauf, ließ der angebliche Neffe seine „Tante“ wissen. Die Immobilie habe er ersteigert, aber seine Bank spiele nun bei der Anzahlung nicht mit.

Kein Problem, sie werde das Geld besorgen, beschied sie dem Anrufer. Nachdem der Mann aufgelegt hatte, wählte die Rentnerin umgehend den Notruf; keine 20 Minuten später stand eine Beamtin bei ihr auf der Matte. Als das Telefon erneut klingelte, ließ ihr „Neffe“ sie wissen, dass er eine Autopanne habe und eine Bekannte zum Geld holen schicken werde. Beim nächsten Anruf sagte sie ihrem vermeintlichen Verwandten dann schließlich, dass sie den Betrag abgehoben habe.

Aber auch die Betrüger waren nicht ganz naiv: Um zu testen, ob ihr Opfer womöglich die Polizei gerufen hatte, folgten vorgebliche Anrufe der Kripo Köln und der Bank: Erstere gaben an, ihren Kollegen sprechen zu wollen. Da sie aber eine Bonner Polizistin bei sich in der Wohnung hatte, witterte sie die Falle und sagte, sie wisse nichts von einem Polizisten. Und den angeblichen Bankangestellten, der sich besorgt erkundigte, warum sie denn so viel Geld abgehoben habe, ließ sie wissen, dass sie ein Leben lang gespart habe und mit ihrem Geld machen könne, was sie wolle.

Die Betrüger wiegten sich folglich in Sicherheit, und als die angekündigte Dame zum Geld holen vor der Türe stand, begrüßte die Rentnerin sie mit den Worten “Ich freue mich, dass Sie meinem Neffen helfen.“ Kurz darauf schnappten die Handschellen zu, zwei Mittäter konnten die Beamten vor dem Haus verhaften, wo sie in ihrem Auto auf die Geldbotin warteten.

Einer von Ihnen wurde in einem getrennten Prozess bereits zu einer - später ebenfalls zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die dritte Beteiligte wurde freigesprochen; nach den Hintermännern, die vermutlich aus dem Ausland angerufen haben, wird bislang ergebnislos gefahndet. 500 Euro „Lohn“ sollte die nun Verurteilte für ihren Botendienst erhalten.

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