83-Jährige erstickt 56-jährige Bornheimerin wegen Totschlag zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt

Bornheim/Bonn · Weil sie die Mutter ihres Lebensgefährten erstickt hat, hat das Bonner Landgericht eine 56-jährige Bornheimerin zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr gefordert.

 Nach Ansicht des Gerichts hat die 56-Jährige Bornheimerin die 83-Jährige im Affekt erstickt. Symboldbild: dpa

Nach Ansicht des Gerichts hat die 56-Jährige Bornheimerin die 83-Jährige im Affekt erstickt. Symboldbild: dpa

„Trenn dich von dieser Frau“, hatte die 83-Jährige an jenem Morgen zu ihrem Sohn gesagt. Gegen Mittag war die alte Dame dann tot – erstickt von ihrer Quasi-Schwiegertochter, verheiratet war die Täterin mit dem Sohn des Opfers nämlich nicht. Das Verbrechen, das nun von den Richtern der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bestraft wurde, hatte die Frau eine Woche nach der Tat ihrem Anwalt gestanden. Dieser hatte daraufhin sofort bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.

Den Charakter der Verurteilten skizzierte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung als schwierig. Jahrelang hatte die Frau sich um die Mutter ihres Lebensgefährten gekümmert. Sie machte alles, „was man als Schwiegertochter so macht“, so der Richter. Die Hilfe sei allerdings nicht völlig uneigennützig gewesen. Die 56-Jährige habe aus einem tiefen Bedürfnis nach Anerkennung gehandelt.

Mit einem Plumeau erstickt

Das sei ihr allerdings verwehrt geblieben. „Vieles bekam sie auch nicht hin“, stellte der Richter trocken fest. Eine Sichtweise, die offenbar auch die Seniorin nach der rund zehnjährigen Beziehung ihres Sohnes mit der Frau inzwischen verinnerlicht hatte. „Das wird doch nichts“, hatte sie noch an ihrem Todestag die Bemühungen der 56-Jährigen kommentiert, ihr bei der Vorbereitung des Besuchs ihrer früheren Nachbarn behilflich zu sein. Die Seniorin war nämlich erst im Februar vom Niederrhein in dieselbe exklusive Bornheimer Wohnanlage gezogen, in der das Paar lebt.

Sie brauche auch erst gar nicht zu der Feier zu kommen, hatte die alte Dame gesagt und damit das Gefühl der Frau verfestigt, nicht zur Familie zu gehören. In völliger Frustration nahm die Gescholtene daraufhin ein Plumeau vom Bett und erstickte die 83-Jährige mit der Decke in ihrem Fernsehsessel.

Nach der Tat ging sie dann zunächst wieder in den Garten, in dem sie bereits vormittags mit einer befreundeten Nachbarin gearbeitet hatte. Von dem Tod der Seniorin erzählte sie zunächst nichts, erst am frühen Nachmittag rief sie die Nachbarin zu Hilfe. In der Zwischenzeit hatte sie die Tote auf den Boden gelegt und geplant, die Tat nach einem Unfall aussehen zu lassen. Das klappte allerdings nicht. Die Rechtsmediziner entdeckten bei der Obduktion, dass die Atemwege der Seniorin gewaltsam verschlossen worden waren.

Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre gefordert

Mit ihrem Urteil blieb die Kammer unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten viereinhalb Jahren. Auch die Staatsanwälte hatten einen minderschweren Fall angenommen. Die relativ geringe Strafe verdankt die Verurteilte insbesondere der Tatsache, dass das Gericht zu dem Schluss kam, die Tat sei im Affekt begangen worden.

Was das bedeutet, machte der Vorsitzende anhand eines Vergleichs mit einem Luftballon deutlich. Jede Kränkung habe die Frau in sich hineingefressen. Wie bei einem Ballon, der mit jedem Atemzug beim Aufpusten praller wird, bis er platzt, habe in diesem Fall ein relativ geringer Anlass gereicht, um die Frau zur Explosion zu bringen. So spielte es letztlich auch keine große Rolle mehr, dass die Frau auf der Anklagebank zwischenzeitlich ihr Geständnis wieder zurückgenommen hatte. Letztendlich gab sie die Tat wie bereits den Ermittlern gegenüber auch vor Gericht zu.

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