Abweichungen beim Losverfahren Ärger um Anmeldeverfahren an Europaschule in Bornheim

Bornheim · Der Leiter der Europaschule Christoph Becker wehrt sich gegen den Vorwurf eines Bornheimers, dass Kinder beim Wechsel in die fünfte Jahrgangsstufe bevorzugt würden. Der Mann berichtet von Abweichungen von dem Losverfahren.

 An der Europaschule Bornheim gibt es jedes Jahr mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze.

An der Europaschule Bornheim gibt es jedes Jahr mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze.

Foto: Roland Kohls

Der Vorwurf wiegt schwer: Bevorzugt die Europaschule bei der Anmeldung bestimmte Kinder? Das legt jedenfalls die E-Mail eines Mannes aus Bornheim nahe, die den General-Anzeiger erreicht hat. In dieser berichtet er von ihm bekannten Abweichungen von dem Losverfahren, mit dem die Plätze in der fünften Jahrgangsstufe der Gesamtschule vergeben werden.

Offiziell werde den Eltern ein Verfahren kommuniziert, mit dem alle neuen Schüler nach einem fairen Losverfahren aufgenommen werden, schreibt der Mann. Aus seinem Umfeld habe er allerdings erfahren, dass es bereits feste Zusagen für Kinder gebe, lange bevor das Losverfahren überhaupt gestartet sei.

Das benachteilige Schüler und entspreche nicht dem Außenbild, das die Schule sonst abgebe. Er sei selbst Vater eines Viertklässlers. Die Familie habe die Europaschule indes aus anderen Gründen als weiterführende Schule ausgeschlossen, erläutert er. Auf GA-Anfrage weist Schulleiter Christoph Becker die Vorwürfe zurück.

Anmeldungen übersteigen die Anzahl der Plätze

„Ich habe schon viele Gerüchte gehört, die immer wieder kolportiert werden“, sagt Becker, der seit Herbst 2008 Leiter der Gesamtschule ist und sie – wie berichtet – nun verlassen wird, um eine neue Stelle bei der Bezirksregierung Köln anzutreten. Seiner Ansicht nach gehört das Anmeldeverfahren der Europaschule zu den beäugtesten Verfahren überhaupt. Das Problem sei aber: Es gebe immer weit mehr Anmeldungen als Plätze.

Laut Becker gibt es pro Jahrgang rund 150 Plätze für sogenannte Regelkinder, also Kinder, die nicht unter den Aspekt „Inklusion“ fallen. Allerdings habe man im Schnitt rund 100 Anmeldungen mehr. Weiter erläutert Becker, dass er Kinder aus Kommunen, in denen es keine Gesamtschule gibt, mit Bornheimern gleichsetzen müsse, etwa aus Wesseling.

Jedes Jahr erreichten ihn Widersprüche gegen das Anmeldeverfahren, so Becker, zum Teil von Anwälten formuliert. Zugleich betont er, dass immer das Losverfahren erfolge. Bei der Anmeldung würden die Interessenten zum einen nach der Durchschnittsnote auf dem Grundschulzeugnis in zwei Leistungsgruppen unterteilt sowie nach Mädchen und Jungen, um jeweils eine gerechte Verteilung zu erhalten. Sollte es dann mehr Interessenten als Plätze geben, werde gelost.

Tatsächlich gebe es eine Ausnahme vom Verfahren, die aber nur sehr selten eintrete. Dabei handelt es sich laut Becker um Härtefälle. Etwa wenn ein Kind während des Anmeldeverfahrens schwer erkranke.

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