Neue Hochbehälteranlage bei Botzdorf Ärger um die Böschung

Bornheim · Der Stadtbetrieb Bornheim möchte den Wasserspeicher bei Botzdorf erweitern. Doch der als wichtig eingestufte Bau einer weiteren Hochbehälteranlage könnte sich verzögern: Umweltschützer haben Bedenken.

 Das Gelände der Hochbehälteranlage in Botzdorf grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Quarzgrube Brenig.

Das Gelände der Hochbehälteranlage in Botzdorf grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Quarzgrube Brenig.

Foto: Roland Kohls

Sowohl die Stadtverwaltung als auch der Stadtbetrieb Bornheim (SBB) sprechen von einem wichtigen Bauprojekt für die Wasserversorgung der Vorgebirgsstadt. Allerdings könnte sich der Bau einer zusätzlichen Hochbehälteranlage oberhalb von Botzdorf verzögern. Denn wie der Rhein-Sieg-Kreis hat auch die hiesige Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Bedenken angemeldet.

Zurzeit gibt es drei Hochbehälteranlagen auf Bornheimer Stadtgebiet: Merten I, Merten II und Botzdorf. Sie dienen zur Wasserversorgung weiter Teile der Stadt. Ihr Wasser erhalten sie aus dem Wasserwerk Eichenkamp. Wie SBB-Vorstand Ulrich Rehbann erläutert, soll die Anlage in Botzdorf von einem Fassungsvermögen von 2000 Kubikmeter auf 4000 Kubikmeter erweitert werden. Anlass sei, dass die Anlage Merten I (1000 Kubikmeter Fassungsvermögen) saniert werden müsse, was sich aber finanziell nicht lohne. Für den Neubau seien 1,5 Millionen Euro kalkuliert, so Rehbann weiter.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis ist skeptisch

Kürzlich hat der Stadtbetrieb jedoch ein Schreiben aus der Nachbarschaft bekommen. Unmittelbar an die bestehende Anlage bei Botzdorf grenzt das Naturschutzgebiet Quarzgrube Brenig (siehe Info-Kasten) der Kreisgruppe Rhein-Sieg des BUND. Und die hat ein Problem damit, dass der SBB für das Herrichten der Baugrube Bereiche ihres Grundstücks vorübergehend verwenden möchte. Laut Kreisgruppensprecher Achim Baumgartner können die Teile einer Böschung, die dafür abgetragen werden müssten, nicht wieder so hergestellt werden wie sie jetzt sind.

Überdies befinde sich an der Grundstückgrenze ein altes Gebäude, in dem der BUND Überwinterquartiere für Fledermäuse eingerichtet habe, so Baumgartner. Für diese seien Baulärm und Erschütterungen sicher nicht gut, findet er. Allerdings räumt er auch ein, dass jetzt noch nicht abzusehen sei, ob die Quartiere überhaupt belegt würden. Das könne man erst im Herbst sagen. „Wir haben aber vorgeschlagen, ob die Hochbehälter nicht auf der anderen Seite des Grundstücks errichtet werden könnten“, so Baumgartner.

Strenge Regeln im Naturschutzgebiet

Rehbann ist skeptisch: „Dem BUND sind sicherlich nicht die auf dem Grundstück schon vorhandenen technischen Einrichtungen bekannt, sonst würde er nicht einfach behaupten, man könnte den Standort der geplanten Behälter mal eben verlegen“, sagt er. Er verweist aber auch auf einen Ortstermin mit dem Rhein-Sieg-Kreis in der kommenden Woche. Dann sollen Fragen geklärt werden.

Der Kreis habe in seiner Funktion als Untere Landschaftsbehörde Fragen hinsichtlich der Wiederherstellung der Böschung, wie Katja Eschmann von der Pressestelle des Kreises erläutert. Sie verweist auf die strengen Regeln, die in einem Naturschutzgebiet gelten. Laut Rehbann gibt es ein Verfahren, um die Baugrube am geplanten Standort zu errichten, ohne Teile des BUND-Grundstücks nutzen zu müssen. Aber das koste rund 120 000 Euro mehr, fügt er hinzu.

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