Geplanter Reiterhof in Roisdorf Aktive Bürger Bornheim erheben schwere Vorwürfe

Bornheim · Die Stadt soll den Gerichtsprozess absichtlich verloren haben. Nun prüft die Verwaltung, ob ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliegt.

Der Streit um den geplanten Reiterhof in Roisdorf wird immer heftiger. So will die Stadtverwaltung nun prüfen, ob die Aktiven Bürger Bornheim (ABB) aufgrund der Veröffentlichung von nicht-öffentlichen Unterlagen gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Zugleich wehrt sich die Stadt gegen jüngste Vorwürfe der ABB.

Nach Ansicht der Wählergemeinschaft hat die Stadt den Prozess gegen Uwe Heynmöller, der den Reiterhof bauen will, bewusst verlieren wollen. Bekanntlich hatte Heynmöller vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Stadt geklagt. Die Richter hatten geurteilt, dass die Stadt die Baugenehmigung erteilen muss.

„Insidern kommt der Verdacht auf, die Stadt habe den Prozess absichtlich verlieren wollen“, sagt ABB-Chef und Reiterhof-Gegner Paul Breuer. So seien wichtige Unterlagen dem Gericht nicht vorgelegt und auch nicht mündlich vorgetragen worden.

Wie er weiter sagt, dränge sich der Verdacht auf, dass auch der Kanzlei, die die Chancen einer Berufung gegen das Urteil prüfen soll, wichtige Akten vorenthalten werden. Auch weigere sich die Stadt, fehlende Unterlagen zu kopieren und der Kanzlei sowie den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses zur Verfügung zu stellen.

„Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage“, sagt Rainer Schumann von der Pressestelle der Stadt. Sowohl dem Gericht als auch der Kanzlei seien alle relevanten Akten zur Verfügung gestellt worden, davon alleine 1794 Seiten zum Bauantragsverfahren.

Die anderen Dokumente, auf die Breuer anspiele, seien lediglich „vorbereitende interne Vermerke“. Ob Kopien angefertigt werden dürfen, liege im Ermessen der Verwaltung und werde daher von ihr geprüft, so Schumann.

Zugleich betont er, dass die Stadt der Auffassung sei, dass die Baugenehmigung nach geltendem Recht erteilt werden muss. Die Vorwürfe der ABB weise man „entschieden“ zurück.

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