Streit um Baugenehmigung in Roisdorf Beanstandung zum Reiterhof liegt auf Eis

BORNHEIM · Die Kommunalaufsicht beim Landrat will zunächst abwarten, ob der Streit um den geplanten Reiterhof im Landschaftsschutzgebiet in Roisdorf ins Berufungsverfahren geht oder nicht.

Erst wenn entschieden ist, ob der Streit um den Reiterhof ins Berufungsverfahren geht oder nicht, werde die Kommunalaufsicht eine Entscheidung treffen, sagte Katja Eschmann von der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises. Die Kommunalaufsicht ist mit dem Thema befasst, da Bürgermeister Wolfgang Henseler einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Reiterhof wegen rechtlicher Bedenken beanstandet hat und weder der Ausschuss noch der Rat dieser Beanstandung folgten.

Doch auch das Kölner Verwaltungsgericht sieht die Stadt in der Pflicht, die Baugenehmigung für den Reiterhof zu erteilen. Ob die Stadt gegen dieses Urteil in Berufung geht, soll der Ausschuss nach dem Willen einer politischen Mehrheit entscheiden, und zwar auf der Grundlage der Einschätzung einer Bonner Kanzlei (der GA berichtete). Für den 27. April ist jetzt eine Sondersitzung des Ausschusses vorgesehen.

Kreis sieht keinen Präzedenzfall

Zu der von mehreren Politikern geäußerten Sorge, die Errichtung des Reiterhofs könne den Weg für weitere Bauten im Landschaftsschutzgebiet frei machen, erklärte die Kreissprecherin: „Einen Präzedenzfall schafft man damit nicht.“ Es seien dort ohnehin nur sogenannte privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe denkbar. „Jeder einzelne Fall ist aber neu zu prüfen“, betonte Eschmann.

Kritik gab es auch immer wieder in Bezug auf eine zu legende Wasserleitung für den Reiterhof. Die Trasse sei mit dem Amt für Natur- und Landschaftsschutz abgestimmt, sagte Eschmann. Der Verlauf sei aus dessen Sicht nicht bedenklich, sodass der Kreis keine Schwierigkeiten in der Genehmigung sehe.

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