Wohnungen in Merten Bebauungsplan für Merten liegt erneut aus

Bornheim · Das Areal für die Kindertagesstätte schrumpft. Bürger in Merten können den überarbeiteten Entwurf für das Baugebiet ab Donnerstag einsehen.

 Das Baugebiet Me 16 in Bornheim-Merten liegt am Mühlenbach (rechts).

Das Baugebiet Me 16 in Bornheim-Merten liegt am Mühlenbach (rechts).

Foto: Google Earth

Die Offenlage des Entwurfs für das Baugebiet ME 16 in Merten geht in die zweite Runde. Nachdem der Bornheimer Stadtentwicklungsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der Corona-Pause einen entsprechenden Beschluss auf den Weg gebracht hatte, votierte auch der Stadtrat einstimmig dafür, die Pläne erneut für vier Wochen öffentlich auszulegen. 13 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 16 von Bürgern hatten Änderungen nötig gemacht.

Ab diesem Donnerstag können nochmals Eingaben gemacht werden – allerdings nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Insgesamt gehen die Planungen für das Areal zwischen Offenbach-, Beethoven-, Bonn-Brühler-Straße und dem Mühlenbach derzeit von 140 neuen Wohneinheiten aus: 40 Einzelhäuser, 60 Doppelhaushälften sowie fünf Mehrfamilienhäuser sollen entstehen. Verändert haben sich in der Neufassung des Entwurfs etwa die Grenzen des Plangebiets, das geringfügig verkleinert wurde.

Weniger Fläche für Kita und Spielplatz

Um 500 auf nur mehr 2200 Quadratmeter schrumpfen soll allerdings das Grundstück für die geplante Kindertageseinrichtung. Auf den 500 Quadratmetern wurde ein neues Baufeld ausgewiesen, auf dem ein Doppel- oder ein Einzelhaus errichtet werden können. Mit 1300 statt bislang 1500 Quadratmetern soll auch der Spielplatz etwas kleiner ausfallen. „Diese Fläche ist weiterhin ausreichend für einen Mehrgenerationenspielplatz“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.

Anders als zunächst vorgesehen, wurden drei Mehrfamilienhäuser, die im nördlichen Bereich des Plangebiets entstehen sollten, wegen der Bedenken der angrenzenden Anwohner in den Innenbereich verschoben. Auch Änderungen in der textlichen Festsetzung gibt es. So wurde unter anderem eine Anpassung der höchstzulässigen Zahl an Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern vorgenommen. Statt des Passus „je Mehrfamilienhaus sind maximal acht Wohneinheiten zulässig“ heißt es nun, dass bei Mehrfamilienhäusern je 100 Quadratmeter Grundstücksfläche eine Wohneinheit zulässig ist. Auf diese Formulierung hatte man sich im Arbeitskreis Städtebau geeinigt.

Daran stieß sich im Stadtentwicklungsausschuss Harald Stadler (SPD). Er beantragte eine Änderung auf 70 Quadratmeter Grundstücksfläche je Wohneinheit. Gerade mit Blick auf die Schaffung kleinerer, bezahlbarer Wohnungen, sei dies ein vernünftiges Angebot. Lutz Wehrend (CDU) hielt dagegen: Angesichts der ohnehin schon angespannten Verkehrssituation in Merten wollte er die Wohnungsanzahl durch die von Stadler vorgeschlagene Festlegung auf keinen Fall erhöhen. Markus Hochgartz (Grüne) merkte an, dass durch eine Herabsetzung auf 70 Quadratmeter nicht automatisch kleinere Wohneinheiten generiert würden. Letztlich fand Stadlers Antrag keine Mehrheit.

Abgelehnt wurde auch der Antrag von Grünen und SPD, eine helle Farbgestaltung der Fassaden verbindlich festzulegen. Einstimmig angenommen wurde dagegen ein Vorschlag der SPD zu den Vorgärten: Hier soll eine rechtssichere Formulierung gefunden werden, um die Versiegelung zu beschränken. Warum man Steingärten nicht generell verbieten kann, wie in anderen Kommunen geschehen, wollte Stadler zusätzlich geprüft wissen.

Ute Kleine-Kathöfer (SPD) appellierte noch einmal daran, die Verkehrsproblematik im Blick zu halten: „Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um der Verkehrsproblematik Herr zu werden“, sagte sie. Darum müsse sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung intensiv beschäftigen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, lag schon für die Ratssitzung am 11. Juli 2019 ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vor. Dieses Gutachten wurde für die erneute Offenlage noch einmal angepasst. Neben der fünfgruppigen Kita sowie der inzwischen wieder geöffneten Schulstraße am Knotenpunkt K 33/Offenbachstraße sei laut Verwaltung auch die begonnene Planung zum Neubaugebiet Me 18 an der Händelstraße inklusive des geplanten Schulstandortes in die Untersuchung mit eingeflossen. Die Grundaussage des Gutachtens bliebe jedoch unverändert. Das Baugebiet Me 16 sei nicht verantwortlich für die hohe Verkehrsbelastung im Umfeld des Plangebiets. Dringender Handlungsbedarf an den Knotenpunkten L 183/Beethoven-/Lortzingstraße (Lichtsignalanlage und Knotenausbau) sowie der Bedarf zur Verbesserung an den Knotenpunkten L 183/K 33/Schubertstraße und Schubert-/Offenbach-/Schulstraße bestehe bereits in der aktuellen Situation.

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