Rechtsstreit um Unterstand Besitzer muss Pferdestall bei Waldorf abreißen

BORNHEIM-WALDORF · Der Besitzer des Gebäudes auf einer Weide hatte sich gegen die Abrissverfügung der Stadt Bornheim gewehrt. Vor dem Verwaltungsgericht einigten sich die Parteien am Montag: Der Stall muss weg, die Frist wird allerdings verlängert.

 Pferde in einem Offenstall: Um Unterstände, die auf Weiden im Außenbereich gebaut wurden, gibt es immer wieder Ärger.

Pferde in einem Offenstall: Um Unterstände, die auf Weiden im Außenbereich gebaut wurden, gibt es immer wieder Ärger.

Foto: picture alliance / dpa

Richterin Christiane Krämer drückte es unmissverständlich aus: „Ich kann nur sagen: Die Hütte muss weg.“ Für Harry Unte bedeutete das eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Mit seinem Anwalt Gerd Jung war er am Montag in Köln erschienen. Unte hatte gegen die Stadt Bornheim geklagt, um sich gegen die von der Kommune erlassene Abrissverfügung zu wehren. Allerdings ohne Erfolg.

Streitobjekt ist ein sogenannter Offenstall auf einer Weide in Waldorf. Seit Jahrzehnten steht er dort. Nach Ansicht der Stadt muss er abgerissen werden, da es nie eine Baugenehmigung dafür gegeben habe und er somit illegal im Außenbereich errichtet worden sei.

1981 hatte Untes Vater die Fläche samt Stall für seine Pferde gepachtet. Er habe das Grundstück 1992 gekauft, sei allerdings 1996 gestorben, berichtete Unte: „Mein Vater hatte nur vier Jahre Freude daran.“ Seit dieser Zeit haben Harry Unte und seine Mutter die Fläche an verschiedene Pferdebesitzer verpachtet. Damit wird nun aber Schluss sein.

Wie die beiden Vertreterinnen der Stadt erläuterten, habe man im Archiv nichts zu dem Grundstück gefunden, also auch keine Baugenehmigung. Der Außenbereich habe von Bebauung frei zu bleiben, hieß es weiter. In der Tat sind im Außenbereich nur privilegierte Vorhaben zulässig – etwa wenn es um landwirtschaftliche Betriebe geht. Unte und sein Anwalt Jung hatten indes auf den Bestandsschutz gesetzt.

Das Gebäude steht schon seit dem Zweiten Weltkrieg

Der Unterstand stehe bereits seit dem Zweiten Weltkrieg, so Jung. Vermutlich wurde er im Krieg als Flakstellung oder Munitionsdepot verwendet. Später habe es der Landwirt, von dem Untes Vater die Fläche erst pachtete und dann kaufte, zur Unterbringung von Werkzeugen genutzt. Richterin Krämer schloss sich dem Argument indes nicht an. Es habe zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsgrundlage für den Bau gegeben, stellte sie fest. Dafür hatte sie eigens das Anfang der 80er Jahre gültige Baurecht gewälzt.

Das Problem sei die vorhandene Betonplatte, auf der der Stall stehe. Dafür hätte es auch früher einer Baugenehmigung bedurft. Letztlich einigten sich die Parteien, ohne dass es zu einem Urteilsspruch kam. Unte und Jung zogen die Klage zurück, dafür sagten die Vertreterinnen der Stadt eine Fristverlängerung für den Abriss bis Ende Juli zu.

Was Unte und seinen Anwalt aber ärgerte, war der Umstand, dass es in einem anderen Verfahren vor einigen Jahren einen Ortstermin gegeben habe. Damals ging es um ein benachbartes Grundstück. Die Vertreter der Stadt hätten damals schon den Stall sehen und bemängeln können, meinte Jung. Allerdings sei die Abrissverfügung erst zwei Jahre nach dem Abschluss des ersten Verfahrens eingetroffen.

Unte ist offenbar nicht der Einzige, der in den vergangenen Jahren in einer solchen Sache Post von der Stadt bekommen hat. Nach Aussagen der Vertreterinnen der Stadt habe man 15 Abrissverfügungen für Pferdeställe beziehungsweise Hütten verschickt. 90 Prozent der Betroffenen hätten sich damit einverstanden erklärt.

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