Bornheimer muss ins Gefängnis Gericht urteilt in skurrilem Fall um 48 Betrügereien und angeblich gestohlene Rolex

Bornheim/Bonn · Vor dem Bonner Landgericht ist am Freitag ein außergewöhnlicher Fall zu Ende gegangen. Der Protagonist: Ein 51-jähriger Bornheimer, der Probleme mit der Wahrheit hat, seinen Sohn anschwärzte und Polizisten verklagen wollte.

 Gleich 48 Mal soll ein 51-jähriger Bornheimer Betrügereien übers Internet begegangen haben. Symbolbild: dpa

Gleich 48 Mal soll ein 51-jähriger Bornheimer Betrügereien übers Internet begegangen haben. Symbolbild: dpa

Am Ende hat er dann doch gestanden: Vor dem Bonner Landgericht ist ein Betrüger verurteilt worden, der zu Beginn des Verfahrens noch so gut wie kein Unrechtsbewusstsein an den Tag gelegt hatte. Wegen Betrugs in 48 Fällen, Urkundenfälschung, Bedrohung und falscher Verdächtigung muss ein 51-jähriger Bornheimer nun für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Der Fall war teilweise an Skurrilität kaum zu überbieten. So hatte der Bornheimer nach einer Razzia Anzeige gegen die Polizisten erstattet. Sein Vorwurf: Sie hätten bei der Durchsuchung seiner Wohnung eine Rolex im Wert von 11.000 Euro gestohlen. Wie das Gerichtsverfahren zeigte, dürfte es die Uhr aber wohl niemals gegeben haben, das Verfahren gegen die Beamten war ohnehin bereits nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht eingestellt worden.

Ein psychologischer Sachverständiger musste hinzugezogen werden

Da das Verhältnis des Angeklagten zur Wahrheit auch während des Prozesses immer wieder für Stirnrunzeln bei Gericht, Staatsanwaltschaft und sogar seinem Verteidiger Sebastian Holbeck gesorgt hatte, wurde der Angeklagte schließlich sogar von einem psychologischen Sachverständigen untersucht.

Dessen Diagnose: „Der Verurteilte leidet an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung“, wie die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung erläuterte. Insbesondere leide er an einer niedrigen Impulskontrolle. Auf gut Deutsch: Der Mann hat eine kurze Zündschnur. Eine Tatsache, die sich immer wieder auch darin zeige, dass der Bornheimer die Opfer seiner Betrügereien wüst anging, nachdem sie ihm auf die Schliche gekommen waren. So hinterließ er sogar Beschimpfungen und Drohungen auf dem Anrufbeantworter der Anwaltskanzlei, die eines seiner Opfer eingeschaltet hatte, um das Geld für eine unbezahlte Rechnung einzufordern.

Darüber hinaus mochte der psychologische Sachverständige nicht ausschließen, dass der 51-Jährige wegen seines Drogenkonsums eingeschränkt schuldfähig sein könnte. Eine Einschätzung, die das Gericht allerdings schon deshalb nicht teilte, weil bei der Wohnungsdurchsuchung zwar Marihuana, aber keinerlei Utensilien zum regelmäßigen Konsum gefunden worden seien. Das spreche gegen den von dem Angeklagten angegebenen hohen Konsum von zehn bis zwölf Joints am Tag. Eine von der Verteidigung gewünschte Anordnung einer Entziehungsmaßnahme hätte die tatsächliche Haftdauer verkürzen können.

Nicht existierende Waren im Internet verkauft

Die insgesamt 48 Betrugsfälle wollte die Richterin nicht im Einzelnen „aufdröseln“, wie sie sagte. Jedenfalls habe der Verurteilte seinen Lebensunterhalt zu einem guten Teil mit dem Verkauf nicht existierender Waren über ein Online-Auktionshaus bestritten, sagte sie. Außerdem habe er immer wieder Waren bestellt, ohne diese zu bezahlen. Um sich in einem vorausgegangenen Amtsgerichtsverfahren aus der Affäre zu ziehen, habe der Bornheimer sogar einen Chat mit seinem Vermieter gefälscht, der ihm angeblich an den Kragen wollte. Die Sache war aber schnell aufgeflogen und brachte dem Mann nun die Verurteilung wegen Urkundenfälschung ein.

Ursprünglich war auch seine Ehefrau wegen Beihilfe angeklagt, das Verfahren wurde aber zwischenzeitlich gegen eine Geldauflage eingestellt. Vor seinem Geständnis hatte der Mann zeitweise sogar versucht, seinem Sohn die Taten in die Schuhe zu schieben.

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