Antrag der CDU-Fraktion Bornheim befragt 200 Unternehmen zur Kinderbetreuung

Bornheim · Die Stadtverwaltung will bei 200 Bornheimer Firmen den Bedarf zur betrieblichen Kinderbetreuung abfragen, um Arbeits- und Betreuungszeiten besser abzustimmen.

 Nicht immer leicht: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Nicht immer leicht: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Foto: DPA

Gibt es bei in Bornheim ansässigen Firmen einen Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung? Dies soll die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion mittels einer Abfrage bei Unternehmen und Institutionen prüfen. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

Hintergrund ist laut CDU die stetig wachsende Anzahl von Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Eine betriebliche Kinderbetreuung könnte im Hinblick auf eine bessere Abstimmung von Arbeits- und Betreuungszeiten den Eltern mehr Unterstützung bieten. „Es würde sicher viele Interessenten geben“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzende Petra Heller.

Gemäß Verwaltung gebe es keine Bedenken, bei „geeigneten Firmen“ den Bedarf einer betrieblichen Kinderbetreuung zu klären. Dazu müssten rund 200 Unternehmen angeschrieben und deren Antworten ausgewertet werden. Vor allem müsse geprüft werden, welches Betreuungsmodell für die örtlichen Firmenstrukturen geeignet sei.

Grundsätzlich kämen drei Möglichkeiten für eine betriebliche Kindertagesbetreuung infrage. So gibt es das Modell der betrieblichen Beteiligung an einer Kita, das eine dauerhafte Kooperation mit dem Einrichtungsträger vorsieht: Die Unternehmen legen mit dem Einrichtungsträger die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Betreuungsplätzen fest. Eine andere Möglichkeit ist die Belegung von Betreuungsplätzen in bestehenden Einrichtungen. Dabei können die Unternehmen in Vereinbarung mit dem Träger Plätze für die Kinder ihrer Mitarbeiter belegen.

Als dritte Variante kann eine betriebseigene Tageseinrichtung gegründet werden, wobei auch Unternehmen selbst Träger der Kita sein und pädagogische Fachkräfte einstellen können. Allerdings kann eine finanzielle Förderung durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nur dann erfolgen, wenn das Unternehmen mit einem anerkannten Träger der Jugendhilfe zusammenarbeitet.

In ihren Ausführungen weist die Verwaltung zudem darauf hin, dass ein zusätzliches Platzangebot in betrieblichen Kitas zu einer Aufnahme von ortsfremden Kindern führen kann. Dies würde wiederum eine Reduzierung des Platzangebots für Bornheimer Kinder bedeuten und dem Ausbau von Betreuungsplätzen entgegenwirken.

Innerhalb des KiBiz könne zwar ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 40 Prozent der jeweiligen Kindpauschale zwischen den Jugendämtern vereinbart werden. „Diese Kostenerstattung wiegt jedoch nicht die Kosten für die Sicherstellung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Rechtsanspruchs für Bornheimer Kinder auf“, heißt es im Beschlussentwurf. Dem städtischen Haushalt dürften durch die Schaffung von betrieblichen Betreuungsplätzen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
„Ich weiß genau, wer gut singen kann“
Gespräch am Wochenende mit Multiinstrumentalist Richie Hellenthal „Ich weiß genau, wer gut singen kann“
Zum Thema
Aus dem Ressort