Kosten für Inklusion Bornheim kritisiert Landesregierung

BORNHEIM · "Wenn man den Finger mahnend erhebt, macht es keinen Spaß, Recht zu bekommen." Bornheims Schuldezernent Markus Schnapka sparte gestern nicht mit Kritik an der rot-grünen Landesregierung.

 Wer trägt die Kosten für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen? Geht es nach der Stadt Bornheim, ist die Landesregierung in der Pflicht.

Wer trägt die Kosten für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen? Geht es nach der Stadt Bornheim, ist die Landesregierung in der Pflicht.

Foto: dpa

Wie in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben auch die Verantwortlichen in Bornheim schon länger eine andere Vorstellung, wer für die Kosten der Inklusion bezahlen soll, und fühlen sich jetzt von einem Experten bestätigt.

Geschätzte 113,5 Millionen Euro soll die NRW-Kommunen das im vergangenen Herbst verabschiedete Gesetz zum gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung in den nächsten Jahren kosten. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein Gutachten des Bildungsforschers Klaus Klemm.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann hatte bisher eine Übernahme der Kosten der Kommunen durch das Land abgelehnt, da ihrer Ansicht nach die dafür notwendige Grenze von 4,5 Millionen Euro nicht überschritten werde.

In Bornheim war man bereits vor dem Klemm-Gutachten davon ausgegangen, dass die bisher von der Regierung anvisierten Kosten viel zu gering seien. "Über den ganz dicken Daumen gepeilt gehen wir davon auf, dass für Bornheim Kosten von rund fünf Millionen Euro entstehen", sagte Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD).

Sollte der Städte- und Gemeindebund NRW gegen das Land auf Kostenübernahme klagen, würde die Stadt Bornheim das mitragen. "Wir schließen den Weg einer Klage nicht aus", sagte Henseler, fügte aber hinzu: "Besser ist es, miteinander zu reden."

Dass Inklusion in Bornheim ein wichtiges Thema ist, zeigt nicht zuletzt der aufgelegte Aktionsplan "Inklusive Bildung in Bornheim" (siehe nebenstehender Artikel). Dabei ist den Verantwortlichen im Rathaus wichtig, Inklusion mit dem richtigen Maß an Geschwindigkeit anzugehen. Für Henseler und Schnapka drückt die Landesregierung zu sehr aufs Tempo. Ebenso forderten sie, dass Düsseldorf die finanziellen Fragen umfassend klärt. "Wir wollen uns nicht pressen lassen", sagte Schnapka.

"Inklusion darf kein Spaziergang sein", betonte Bürgermeister Henseler. Es gelte immer zu schauen, was vernünftig getan werden kann. "Sonst bleiben die Kinder auf der Strecke", mahnte Henseler, "nicht nur die mit Handicap, sondern auch die ohne."

Gesetzliche Regelung

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat NRW den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und erste Schritte zur inklusiven Bildung geregelt. Ab dem Schuljahr 2014/15 haben Kinder mit Behinderung das Recht auf gemeinsamen Unterricht mit nicht-behinderten Kindern. Zunächst gilt das für die Klassen 1 und 5.

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