Wegen Modellflugzeug Offizier stand zu Unrecht unter Reichsbürgerverdacht

Bornheim/Bonn · Als Mitarbeiter des Katasteramts in seinem Garten ein Modell eines Flugzeugs aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckten, geriet ein Bundeswehr-Offizier unter Verdacht, ein Reichsbürger zu sein. Gegen den Vorwurf wehrte er sich nun vor Gericht.

 Vor dem Bonner Landgericht klagte ein Bundeswehr-Offizier, der zu Unrecht für einen Reichsbürger gehalten wurde.

Vor dem Bonner Landgericht klagte ein Bundeswehr-Offizier, der zu Unrecht für einen Reichsbürger gehalten wurde.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ein Modellflugzeug hat einen Bundeswehr-Offizier in den Verdacht gebracht, ein Reichsbürger zu sein. Im Januar 2018 hatte das Katasteramt in Bornheim Messungen durchgeführt. Dabei hatten die Mitarbeiter auf dem Grundstück des Offiziers das Modell eines Sturzkampfflugzeugs (JU87 Stuka) aus dem Zweiten Weltkrieg im Maßstab 1:18 entdeckt, das im Garten von einem Vordach baumelte. Die Vermesser fotografierten noch – vom Offizier unbemerkt – ein zweites Sammlerstück aus Kolonialzeiten: ein Blechschild mit der Aufschrift „Deutsches Schutzgebiet“ mit Wappen des Kaiserreiches. Der Verdachtsfall „hier lebt ein Reichsbürger“ wurde an die Kreispolizeibehörde gemeldet und landete schließlich beim Verfassungsschutz und beim Militärischen Abschirmdienst.

Der Fall endete jetzt vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Denn der Oberst der Reserve, der von dem Vorgang erst zwei Jahre später durch Zufall erfahren hatte, hat den Rhein-Sieg-Kreis wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung auf Erstattung der Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 806 Euro verklagt.

2020 hatte sich der 61-Jährige gewundert, warum er nicht mehr zu Reserveübungen eingeladen wurde. Auf Nachfrage beim Karrierecenter der Bundeswehr bekam der verheiratete Familienvater die Antwort, dass er als „amtsbekannter Reichsbürger“ geführt werde. Der Oberst fiel aus allen Wolken – und intervenierte sofort bei seinen Dienstherrn. Das Stuka-Modell, das ohne Hoheitszeichen und Nazi-Embleme im Garten flog, gehörte seinem Großvater, der das Kampflugzeug einst geflogen hatte. Der Reichsbürger-Verdacht sei gänzlich unberechtigt.

Offizier wollte seine Ehre wiederherstellen

 Die oberen Etagen der Bundeswehr haben den Vorfall intern geregelt und den Offizier sofort rehabilitiert. Aber in den Akten des 61-Jährigen existierte der Reichsbürger-Vermerk weiter. Schließlich schaltete der Kläger seinen Anwalt ein. Der Antrag auf Akteneinsicht wurde zwar – da es um einen Vorgang des Staatsschutzes geht – nicht erlaubt, die Bereinigung und Löschung des Vorgangs war aber schließlich erfolgreich. Dennoch wollte der Bornheimer den Fall nicht auf sich beruhen lassen. Dabei ginge es seinem Mandanten „weniger ums Geld“, so sein Anwalt Michael Schuldes, „sondern um seine verletzte Ehre“.

Aber: Wer den Reichsbürger-Verdacht in der Informationskette zur Tatsache gemacht habe, sei wegen Vernichtung der Akten beim Staatsschutz nicht mehr aufklärbar, sagte Kammervorsitzender Stefan Bellin im Gütetermin. Entsprechend schlug die Kammer einen Vergleich vor: Der Kreis zahlt dem Kläger 40 Prozent der geforderten Summe, 323 Euro. Die Parteien reagierten zunächst verhalten, wollten aber darüber nachdenken. ucs

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