Rat soll sich im November mit Nachtragshaushalt befassen Bornheim pocht auf mehr Geld vom Land

BORNHEIM · Ohne Votum hat der Bornheimer Finanzausschuss den Nachtragshaushalt 2015/2016 zur Beratung an den Stadtrat (Sitzung am 5. November) verwiesen.

 Die Bornheimer Verwaltung plant auch höhere Steuern, um das Defizit in der Stadtkasse auszugleichen.

Die Bornheimer Verwaltung plant auch höhere Steuern, um das Defizit in der Stadtkasse auszugleichen.

Foto: Meurer

Die Fraktionen hatten zuvor ausgeführt, nicht genügend Zeit zur Beschäftigung mit dem Zahlenwerk gehabt zu haben, zumal der am 10. September im Rat vorgestellte Entwurf ergänzt und angepasst worden war. Mit den Themen Steuererhöhung und Kostendeckung durch das Land beschäftigten sich die Ausschussmitglieder aber dennoch.

So stellte Kämmerer Ralf Cugaly eine neue Rechnung mit veränderten Hebesätzen für die Grundsteuer B vor. Wie berichtet, kann aus Sicht der Verwaltung das Loch im städtischen Haushalt (11,3 Millionen im Jahr 2015 und 11,7 Millionen im Jahr 2016) nur durch Steuererhöhungen gestopft werden. Bis 2021 muss die Stadt einen ausgeglichenen Etat vorlegen. Das schreibt ihr das Haushaltssicherungskonzept vor. Ohnehin schon beschlossen ist, dass die Grundsteuer B ab 2017 in Zweijahresschritten bis 2021 erhöht werden soll. Nun geht es darum, in welchem Ausmaß das geschehen soll. Der erste Entwurf für den Nachtragshaushalt sah eine Erhöhung von derzeit 500 Prozentpunkten auf 580 im Jahr 2017, 2019 auf 660 und 2021 dann auf 710 Prozentpunkte vor.

"710, das hat mich schon von den Socken gehauen", meinte CDU-Fraktionschefin Petra Heller. Sie sei froh, dass der Kämmerer die Hebesätze nun angepasst habe. Wie Cugaly ausführte, sei es möglich, die schwarze Null im Jahr 2021 zu erreichen, indem man die Hebesätze bei den im Doppelhaushalt beschlossenen Erhöhungen auf 530 Prozentpunkte für 2017 und 560 Prozentpunkten 2019 belasse; lediglich 2021 müsste der Satz auf 635 statt 594 Prozentpunkte angehoben werden.

Cugaly erklärte, dass diese günstigere Rechnung möglich sei, da die Stadt mehr Steuereinnahmen als erwartet erhalte und sie davon ausgehe, dass das Land die Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz vollständig übernimmt (der GA berichtete). Die Konnexität - wer bestellt, der bezahlt - sei "eines der wichtigen Themen, das wir in Sachen Konsolidierung vorantreiben müssen", betonte der Kämmerer. Nicht nur für die Unterbringung von Flüchtlingen, sondern auch in anderen Bereichen solle die Stadt darauf pochen, Mittel vom Land zu erhalten.

Verschiedene Modelle zur Hebesatzanpassung gefordert

Damit stieß Cugaly auf offene Ohren. "Auch für den Klageweg hätten Sie unser Votum", sprach Heller für die CDU. Den beschreitet die Stadt bekanntlich bereits mit Blick auf die Kosten für die Umsetzung der Inklusion. SPD-Fraktionschef Wilfried Hanft betonte, dass es aber auch gelte, die Haushaltskonsolidierung "auf alle Seiten hin zu hinterfragen. Nur die Grundsteuer B, das ist mir zu einseitig."

Einstimmig beschlossen die Ausschussmitglieder zwei Anträge, die die CDU bereits für die Haushaltsberatungen 2017/2018 stellte. Diese sehen vor, dass die Verwaltung verschiedene Modelle zur Hebesatzanpassung der Grundsteuer B, auch unter Berücksichtigung einer möglichen Anhebung der Gewerbesteuer, vorlegen soll. Zudem soll sie darlegen, wie sie vorgeht, um das Kostenrisiko bei Investitionsprojekten zu bewerten - also zum Beispiel, wie viel Kostenpuffer sie bei Baumaßnahmen an Schulen einplant.

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