Kinderbetreuung in Bornheim Bornheimer Politik vertagt Beschluss zur Neuberechnung der Kita-Beiträge

Bornheim · Auf Beschluss des Bornheimer Stadtrats hat die Stadtverwaltung eine neue Art zur Erhebung von Kita-Beiträgen erarbeitet. Beschlossen wurde das neue Konzept aber noch nicht. Darum geht es.

 Wie sollen in Bornheim die Kita-Beiträge künftig erhoben werden? Die Politik hat einen Beschluss dazu vertagt.

Wie sollen in Bornheim die Kita-Beiträge künftig erhoben werden? Die Politik hat einen Beschluss dazu vertagt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Ein gleichbleibender Elternbeitrag für die gesamte Kita-Laufbahn eines Kindes: Langwierig war die Diskussion, die der Bornheimer Jugendhilfeausschuss über solche altersunabhängigen Elternbeiträge führte – allerdings ohne Ergebnis. Das Thema wurde ins nächste Jahr vertagt – obgleich eine Beitragstabelle für diese Art der Berechnung bereits vorlag.

Denn: Der Stadtrat hatte die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr beauftragt, die Umsetzung von altersunabhängigen Elternbeiträgen für Kitas und Tagespflege zum Kindergartenjahr 2022/23 zu prüfen – das unter Beibehaltung der Einkommensstufen, der unterschiedlichen Betreuungszeiten und der Geschwisterregelung von 62,5 Prozent. Ziel der Berechnung: ein einziger Beitrag vom ersten bis zum letzten Kindergartentag.

Kein Unterschied mehr zwischen U3 und Ü3

Ebenso Teil der Überlegungen waren, dass die beiden letzten Kita-Jahre nach Beschlüssen der Landesregierung beitragsfrei sind sowie der Umstand, dass Eltern mit ihren Beiträgen 16,4 Prozent der Betriebskosten für Kitas abdecken müssen. Wegfallen soll die Unterscheidung zwischen U3 und Ü3 bei den Beiträgen.

Laut der von der Stadt erarbeiteten Tabelle sind altersunabhängige Beiträge im Vergleich zur aktuellen Berechnung in der Regel im U3-Bereich geringer, für Kinder ab drei Jahren jedoch höher. Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro sieht die Kalkulation bei einer 25-Stunden-Betreuung 192 Euro vor (aktueller Beitrag U3: 282 Euro, Ü3: 188 Euro). Bei 45 Stunden Betreuung liegt der altersunabhängige Beitrag bei 343 Euro (aktuell bei U3: 470 Euro, bei Ü3: 314 Euro). Gleiches gilt für die Berechnung der reduzierten Beiträge für Geschwister.

Benachteiligt worden wären 138 Kinder, die in diesem Jahr vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich wechseln, da die Eltern sowohl in U3 als auch in Ü3 die höchsten Sätze gezahlt hätten. Damit diesen Eltern keine finanziellen Nachteile entstünden, könnte man, so die Überlegung von Jugendamtsleiter Maruan Azrak, für diese Kinder einen einjährigen Bestandsschutz einführen, damit eine Erhöhung der Beiträge nicht greift. „Wenn ich den Kitabesuch auf drei Jahre rechne, sind die neuen Beiträge für die Familien eine Entlastung. Auf lange Sicht stehen sich die Familien damit besser“, so Azrak.

Kritik an der Art der Beitragsberechnung

Dennoch entschied sich die Politik für eine Verschiebung des Projekts, auch um den Ausgang der Landtagswahl und daraus resultierende mögliche Änderungen im Kita-Bereich abzuwarten. Im März soll das Thema wieder auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses stehen. Den intensiven Beratungsbedarf hielten Vertreter der Fraktionen sowie von freien Kita-Trägern für geboten. Kritik gab es unter anderem an der Tatsache, dass gerade die intensivere Betreuung der jüngeren Kinder günstiger würde.

„Es gibt auch Eltern, die ihre Kinder erst ab dem dritten Lebensjahr in die Kita geben. Die dürfen direkt mehr bezahlen“, sagte Charlotte von Canstein (CDU). Für Dirk König (UWG) impliziert die Neuberechnung keine Entlastung der Familien, sondern eher „eine Umverteilung“. Als ungerecht bezeichnete Anna Peters (SPD) die Höhe der Beiträge insgesamt. Dennoch sieht sie in altersunabhängigen Zahlungen eine gute Lösung gerade „für Eltern, die auf eine U3-Betreuung angewiesen sind“, wie sie sagte. Die Sozialdemokraten wollten ursprünglich für die neue Kalkulation stimmen, da es ihnen um eine möglichst gerechte Verteilung gehe, wie SPD-Ratsherr Rainer Züge sagte, der die Vertagung dann aber mittrug.

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