Hund verletzt Halter Polizei ermittelt im Herseler Hundestreit
Bornheim-Hersel · In einem Haus an der Donaustraße in Bornheim-Hersel hatten sich zwei Hunde ineinander verbissen und auch noch die beiden Halter verletzt. Was Experten in solchen Fällen raten.
Auch wenn die beiden Halter die Sache untereinander gütlich regeln wollen, ermittelt die Bonner Polizei im Herseler Hundestreit. Wie der GA am Montag berichtete, waren am Sonntagmorgen in einem Haus an der Donaustraße in Hersel zwei Hunde aneinandergeraten. Sie verbissen sich während der Fütterung ineinander und bissen dann auch noch die beiden Halter, die sie trennen wollten. Der Mann aus Hersel und die Frau aus Bonn erlitten Bisswunden und mussten in einem Krankenhaus behandelt werden.
„Allein von Amts wegen“, so Polizeisprecher Simon Rott, müsse die Polizei in der Sache ermitteln. Und zwar wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen beide Halter. Die Bonnerin, die den ihr gut bekannten Herseler besuchte, hatte die Hündin nur in Verwahrung, weil der Halter in Urlaub war. Der Hund gehört zu den sogenannten „Listen-Hunden“ der Kategorie 1. Für diese Hunde ist in der Öffentlichkeit das Tragen eines Maulkorbs Pflicht. Zu ihnen gehören etwa die Rassen Pit–Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa–Inu.
Ordnungsamt schreitet ein
Mitarbeiter des Bornheimer Ordnungsamtes kamen auf telefonische Benachrichtigung in Begleitung eines Tierarztes zum Ort des Geschehens. Sie ordneten an, dass der Bonner Hund zunächst ins Tierheim nach Troisdorf gebracht werden muss. Dies übernahm die Tierrettung Köln-Porz. Die Mitarbeiter fanden „einen ängstlichen Hund in einem abgetrennten Raum wie ein Häufchen Elend“ vor. Aufgrund der Bissattacke entschied man aber dennoch, das Tier mit einer Fangstange zu sichern und so in den Wagen des Tierheims zu bringen.
Die Hündin muss nun aber nicht den Rest ihres Lebens im Tierheim verbringen. Wenn der Halter nachweisen könne, dass in der Regel keine Gefahr von ihr ausgehe, könne er sie wieder aus dem Tierheim abholen, sagte der Bornheimer Stadtsprecher Rainer Schumann auf Anfrage des GA. Denn der Halter, beziehungsweise die von ihm beauftragte Frau, habe keine Pflichtverletzung begangen. In einem Haus oder auf einem eingezäunten Grundstück gelte die Maulkorbpflicht nämlich nicht. Lasse man den Maulkorb weg, handle man auf eigenes Risiko.
Eine Expertin der Tierrettung Köln-Porz rät dringend davon ab, sich gegenseitig beißende Hunde mit der Hand oder dem Arm zu trennen. Die Swisttaler Hundetrainerin Angela Austermann empfiehlt, kämpfende Hunde mit Wasser zu trennen.