Gastronomie in Hersel Der Prinzenhof schließt nach einem Streit um den Pachtzins

Bornheim · Die ausbleibenden Einnahmen während der Corona-Krise führten den Wirt des Prinzenhofs und seinen Vermieter vor Gericht. Jetzt einigten sie sich, das Restaurant schließt dennoch.

 Hier bleiben die Rollläden vorläufig unten: Das Restaurant schließt.

Hier bleiben die Rollläden vorläufig unten: Das Restaurant schließt.

Foto: Axel Vogel

Der Wirt des Prinzenhofs in Hersel gibt auf: Mit Ablauf des Monats April beendet der Gastwirt sein Pachtverhältnis. Zuvor erreichte der Betreiber der Schank- und Speisewirtschaft mit angeschlossener Zimmervermietung aber noch eine Minderung der während des Shutdowns zu entrichtenden monatlichen Pacht in Höhe von 25 Prozent.

Bereits nach dem ersten Shutdown hatte der Mann seinen Vermieter vor dem Bonner Landgericht verklagt: Von März bis Mai 2020 habe er keine Einnahmen erzielen können, daher wolle er einen Teil des Pachtzinses zurück haben. Die Frage, wer das Risiko trägt, wenn coronabedingt der Publikumsverkehr in einer Gaststätte ausbleibt, ist unter Juristen allerdings umstritten. Grundsätzlich war es aber schon vor Ausbruch der Pandemie möglich, einen Vertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage anzupassen. Man könne nun zwei Dinge tun, hatte der Zivilrichter die beiden Parteien im Rahmen der Güteverhandlung im vergangenen Herbst beschieden: entweder man einige sich gütlich im Rahmen eines Vergleichs. Oder aber das Gericht fälle eine Entscheidung, die dann mit Sicherheit in der nächsten Instanz an das Oberlandesgericht in Köln verwiesen werde.

Dem Wirt fehlt ein starker Partner

Nun haben sich Pächter und Vermieter auf die erste Lösung geeinigt: Ein Viertel der Kaltmiete in Höhe von monatlich rund 2000 Euro will der Eigentümer dem Gastwirt für die drei Monate zurück überweisen. Und obwohl es gar nicht Bestandteil der Klage war, gilt dieselbe Regelung nun auch für die fünf Monate des zweiten Shutdowns von vergangenem Dezember bis zum Auslaufen des Vertrags in diesem April. Rund 1500 Euro muss der Pächter dennoch monatlich zahlen.

Der Zivilrichter hatte den Parteien hingegen vorgeschlagen, sich die Miete doch hälftig zu teilen – ein Vorschlag, dem der Vermieter aber offenbar nicht folgen mochte. So einigte man sich zwar auf einen Vergleich, lässt das Pachtverhältnis aber auslaufen. Ihm sei es entgegengekommen, dass der Vertrag ohne Verlängerung ohnehin mit Ablauf des kommenden Monats ende, sagte der Pächter dem GA auf Nachfrage. Die Pandemie sei für ihn allerdings nicht der ausschlaggebende Grund für die Geschäftsaufgabe gewesen: "Wenn die nächste Krise kommt, hätte ich keinen starken Partner“, so der Noch-Wirt.

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