Umwelt Bornheim soll Windenergienutzung neu regeln

Bornheim · Die Kommunalpolitiker wollen mit Blick auf die Anfrage von Unternehmen in Sachen Ville-Hochfläche die Ansiedlung von Windkraftanlagen steuern. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens.

Windenergieanlagen ja, aber bitte nur in der dafür vorgesehenen Konzentrationszone in Sechtem. Mit der Festlegung einer so genannten Vorrangzone war die Stadt Bornheim bisher der Auffassung, ein sicheres Steuerungsinstrument für die Ansiedlung neuer Windräder im Stadtgebiet zu haben und eine Errichtung an anderen Standorten ausschließen zu können. Doch nachdem verschiedene Unternehmen Bestrebungen zeigten, auf der Ville-Hochfläche – oberhalb von Rösberg, Hemmerich und Waldorf – Windkraftanlagen zu errichten, beschloss man, die Wirksamkeit der Konzentrationszone noch einmal juristisch unter die Lupe nehmen zu lassen. Das entsprechende Rechtsgutachten stellte Rechtsanwalt Tassilo Schiffer am Mittwoch in einer gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungsausschuss und Umweltausschuss vor.

Die Frage, ob die im Flächennutzungsplan festgelegte Vorrangzone für Windkraft mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geeignet sei, ihre zugedachte Steuerungswirkung zu erzielen, wird kurz und bündig mit Nein beantwortet. Es spreche einiges dafür, dass die Vorrangzone aufgrund der Höhenbegrenzung der Windräder und der damit verbundenen potenziellen Unwirtschaftlichkeit für Investoren „unter Geltung des aktuellen Förderregimes im Rechtssinne funktionslos und damit unwirksam“ sei, heißt es.

Vorrangzone in Sechtem reicht nicht

Das Problem geht auf die 2010/2011 erfolgte Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim zurück, bei dem zwei Vorrangzonen in Sechtem für Windenergienutzung festgesetzt und eine maximale Höhe der Anlagen von 150 Metern beschlossen wurde. Mit einer Neuerung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden jedoch die Förderbedingungen geändert, was dazu führte, dass höhenbegrenzte Anlagen an windschwachen Orten nicht mehr ausreichen, um einen Förderzuschlag zu erhalten.

Zusätzlich heißt es in dem Gutachten, dass es bei der Festlegung der Konzentrationszone im Zuge der Erneuerung des Flächennutzungsplanes 2010/2011 Verfahrensfehler in Bezug auf die öffentliche Bekanntmachung gab. Dies spreche ebenfalls für ihre Unwirksamkeit.

Wie reagiert Bornheim auf das Ergebnis des Gutachtens? Einstimmig empfahlen der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss dem Rat, der sich am Donnerstagabend noch einmal mit dem Thema befasste, die Einleitung eines sogenannten „sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft“ zur Neuregelung und Steuerung der Windenergienutzung.

Keine „Verspargelung der Landschaft"

Mit diesem sollen Flächen ausgewiesen werden, auf denen Energie aus Windkraft in ausreichender Menge und wirtschaftlich erzeugt werden kann. Diese sollen nach den Vorstellungen der Stadt eine Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet entfalten – „um eine 'Verspargelung' der Landschaft beziehungsweise eine unkontrollierte Ansiedlung von Windenergie in städtebaulich unerwünschten Lagen sicher auszuschließen“, so Bürgermeister Wolfgang Henseler. Sobald die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes auch vom Rat abgesegnet worden ist, möchte die Stadt ein externes Fachbüro beauftragen. „Ich hoffe, dass wir das Verfahren innerhalb eines Jahres umsetzen können“, sagte Henseler.

Zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windenergie muss das gesamte Stadtgebiet untersucht werden. Die Verwaltung spricht hier von einer Potenzialanalyse. Bei der Abwägung kommen sowohl harte als auch weiche Faktoren zum Tragen. Harte Faktoren sind etwa aus Naturschutzgründen besonders streng geschützte Flächen oder auch die Abstände zur Wohnbebauung und dem Flughafen. Weiche Faktoren fallen unter die Planungshoheit beziehungsweise die planerischen Ziele der Stadt, womit beispielsweise Naherholung oder die geplante Ansiedlung von Gewerbe gemeint sind.

Zugleich betonte Henseler, dass im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden, wie beispielsweise die Flugsicherung. Den Vorwurf Paul Breuers (ABB), Bornheim habe mit Blick auf die Ansiedlung von Windenergieanlagen durch Flächenreduzierung und Höhenbegrenzung eine „Verhinderungsplanung“ betrieben (er nahm sich selbst dabei nicht aus) , wollte Bürgermeister Henseler so nicht stehen lassen. „Wenn die Antragsteller das Verfahren sofort in die Wege geleitet und sich Planung nicht so lange hingezogen hätte, würden jetzt fünf, sechs Anlagen stehen.“ Man habe keine Verhinderungsplanung betrieben, sondern sorgfältig abgewogen.

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