Verstöße auch im Rhein-Sieg-Kreis 16 Strafverfahren nach Razzia bei Paketdienstleistern

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Bei der Kontrolle von 8000 Personen, die in der Paketbranche tätig sind, ergaben sich in 1600 Fällen Verdachtsmomente. 16 Strafverfahren sind schon eingeleitet. Einige davon auch in der Region.

 Der Zoll kontrollierte im Rahmen einer Großrazzia Paket- und Kurierdienste in Bornheim, Troisdorf und Niederkassel.

Der Zoll kontrollierte im Rahmen einer Großrazzia Paket- und Kurierdienste in Bornheim, Troisdorf und Niederkassel.

Foto: Axel Vogel

Nach der großen Razzia bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern hat der Zoll bundesweit 16 Strafverfahren eingeleitet. Mehr als 2200 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am Donnerstag vergangener Woche die Branche. Der Kölner Zoll, der auch für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zuständig ist, war mit 90 Einsatzkräften daran beteiligt. Bei den Strafverfahren geht es um Betrug, illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung.

Außerdem wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil Menschen ohne Arbeitsgenehmigung tätig waren oder keine Ausweispapiere dabei hatten. Der größte Berg an Arbeit ist noch zu tun: In rund 1600 Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verdachtsmomente, es ist aber weitere Aufklärungsarbeit erforderlich. „Wir sind noch mitten in der Auswertung“, sagte André Lenz von der Pressestelle der Generalzolldirektion. Das werde einige Wochen dauern. Der Kölner Zoll hat 47 Hinweise für weitere Ermittlungen.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrecht-mäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar gilt in der Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.

Überprüft wurde auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1. Juli gilt. Sie regelt, dass Unternehmer auch dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen beauftragten Subunternehmer ordnungsgemäß ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Die Einsatzkräfte haben rund 8000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen von Unternehmen überprüft. Die Kölner Zöllner befragten 280 Personen. Ihre Bilanz: Ein illegal beschäftigter 28-jähriger Mann aus Tadschikistan versuchte, sich mit einer gefälschten rumänischen Identität auszuweisen und wurde festgenommen. In 18 Fällen gibt es Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns. Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es in drei Fällen Anhaltspunkte.

In 25 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender oder falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen. In sieben Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit macht nach eigenen Angaben regelmäßig Schwerpunktprüfungen in Branchen, bei denen es den Verdacht auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gibt, auch um präventiv zu wirken.

Es gehe um Vorwürfe wie Betrug, illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung, teilte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am Freitag in Bonn mit. Außerdem seien 36 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden, hier ging es um Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und nicht mitgeführte Ausweispapiere.

An der Razzia in der vergangenen Woche waren mehr als 2200 Zöllner beteiligt. Sie prüften insgesamt rund 8000 Beschäftigte und in 250 Fällen die Geschäftsunterlagen von Unternehmen. Insbesondere sei es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern gegangen.

Der Kölner Zoll, der mit 90 Kräften an dem Einsatz beteiligt war, gab am Freitag seine Bilanz der Razzia bekannt: Demnach sei ein illegal beschäftigter 28-Jähriger aus Tadschikistan festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, sich mit einer gefälschten rumänischen Identität auszuweisen. In 18 Fällen habe es Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns gegeben, in weiteren drei Fällen Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen. In 25 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender oder falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen, in sieben Fällen gebe es erste Hinweise auf Scheinselbständigkeit.

In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Der Kölner Zoll hat 47 Hinweise für weitere Ermittlungsansätze festgestellt. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

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