Neuaufstellung des Regionalplans Bornheim will langfristig weiter wachsen

Bornheim · Für die Neuaufstellung des Regionalplans hat die Stadt Bornheim eine Reihe von Änderungen und die Neuausweisung von Flächen vorgeschlagen, nachdem die Bezirksregierung diese als ausreichend eingeschätzt hat. Eine Übersicht.

Wo können in Bornheim zukünftig neue Wohngebiete ausgewiesen werden? Wo können weitere Gewerbeflächen entstehen? Den Rahmen für die Entwicklung der Region bildet der Regionalplan, der von der Bezirksregierung in Köln in Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim festgeschrieben wird. Für die Neuaufstellung des Regionalplans hat die Stadt nun eine Reihe von Änderungen und die Neuausweisung von Flächen vorgeschlagen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner ersten Januarsitzung beraten soll.

Zunächst hatten Bezirksregierung und die Stadt Bornheim in einem Gespräch die Reserveflächen, mögliche Baugebiete und die Entwicklungswünsche der Kommune abgesteckt. Davon ausgehend hatte die Bezirksregierung eine Karte mit den Änderungswünschen und den potenziellen neuen Flächen erstellt. Diese Karte hat die Stadt mit ihren eigenen Zielen abgeglichen und für jede Ortschaft überarbeitet.

Aus Sicht der Bezirksregierung verfügt Bornheim über ausreichend Flächen, um zu wachsen. „Initiativen der Bezirksregierung zur Ausweitung der regionalplanerischen Bauflächen in Bornheim sind bisher nicht erkennbar. Vielmehr stellt die Bezirksregierung fest, dass Bornheim auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplans deutlich mehr Flächenreserven besitzt, als Eigenbedarf besteht“, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage. Dennoch habe die Stadt einen „langfristigen, grundsätzlich weiter gehenden Flächenbedarf“ angemeldet.

Zwei Gebietsformen

In dem Regionalplan wird zwischen zwei Gebietsformen unterschieden – allgemeine Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche. Bei den allgemeinen Siedlungsbereichen handelt es sich um Areale, in denen in erster Linie Wohnungsbau, aber auch Kindergärten, Schulen, medizinische, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie kleinere Gewerbe angesiedelt werden können. Zudem sollen derartige Bereiche mit Grünflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung durchzogen werden.

In Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche sollen hingegen Unternehmen und Industrieanlagen ziehen, die aufgrund ihrer Größe und den Emissionen nicht in ein Mischgebiet integriert werden können. In den Vorschlägen der Stadt sind beide Formen beinhaltet. Grundsätzlich sollen neue Flächen an bereits bebaute Bereiche angegliedert werden.

Mögliches gemischtes Siedlungsgebiet in Bornheim-Ort

Bornheim-Ort:Für Bornheim-Ort schlagen die Planer das Areal nördlich des Reuterweges als mögliches gemischtes Siedlungsgebiet vor. Das Areal könnte über die Landstraße 192 und den Apostelpfad erschlossen werden. Den Bereich zwischen Uedorfer Weg, L 281, Maarpfad und der Trasse der Deutschen Bahn zieht die Stadt als potenzielle neue Gewerbefläche in Betracht.

Sechtem: Für Sechtem sehen Bezirksregierung und Stadt keinen neuen Bedarf für weitere Wohnflächen, da zwei Bebauungspläne (Bebauungspläne Se 21 und Se 22) derzeit noch umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Eichholzweg. Dort sollen in den kommenden Jahren bis zu 150 Wohneinheiten entstehen. Kleinere Gebiete am Ortsrand von Sechtem, die bislang als allgemeine Siedlungsgebiete ausgewiesen wurden, sollen aufgrund der schlechten Lage aus dem Regionalplan entfallen. Das bisherige Entwicklungsgebiet für Wohnflächen und kleineres Gewerbe entlang der Kreisstraße 33 soll verlegt werden, damit es bebaut werden kann. Das entspricht dem Bebauungsplan Se 23. Für Gewerbeflächen sieht die Stadt einen großen Bedarf in Sechtem. Sie will der Bezirksregierung vorschlagen, ein neues Gebiet nördlich der K 60 als potenzielles Gebiet zu prüfen.

Roisdorf:Der bereits bestehende allgemeine Siedlungsbereich zwischen Herseler Straße und dem Maarpfad in Roisdorf soll im Rahmen der Neugestaltung entlang des Maarpfades vergrößert werden. Das Areal zwischen Brunnenstraße, Schussgasse und Südstraße soll hingegen aus dem Regionalplan herausgenommen werden. Die Fläche an der Grenze zur Gemeinde Alfter war bisher als allgemeiner Siedlungsbereich geführt worden. Diese soll aufgrund fehlender Entwicklungsziele und der Hanglage entfallen. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Gebiet um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

Ein Teil des Gewerbegebietes Bornheim-Süd, der derzeit als Sonderbaufläche Handel im kommunalen Flächennutzungsplan aufgeführt wird, soll von einem Geweberbe- und Industrieansiedlungsbereich in einen allgemeinen Siedlungsbereich umgewandelt werden. Die dort ansässigen Gewerbe entsprächen nicht dem Vorgaben eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs.

Potenzial aufgrund der Nähe zur Autobahnauffahrt

Walberberg: In Walberberg möchte die Stadt die Entwicklung von Bau- und Gewerbeflächen entlang der Linie 18 fördern und den Bereich östlich der Strecke als Suchgebiet für den allgemeinen Siedlungsbau vorschlagen. Andere Gebiete seien aufgrund der Hanglage nicht für eine Bebauung geeignet. An der Stadtgrenze zu Brühl soll geprüft werden, ob der Bereich als neues Gewerbegebiet ausgewiesen werden kann. Die Planer sehen aufgrund der Nähe zur Autobahnauffahrt Potenzial für eine Gewerbeentwicklung.

Merten:Der bereits bestehende allgemeine Siedlungsbereich zwischen Händelstraße, Bonn-Brühler-Straße, Lannerstraße und der Strecke der Linie 18 soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus sieht die Stadt derzeit keinen Bedarf für weitere Wohn- oder Gewerbeflächen in Merten. Zwei kleinere Gebiete am Holzweg und an der Bonn-Brühler-Straße sollen aufgrund fehlender Entwicklungsziele wieder verworfen werden.

Waldorf: In Waldorf sollen ebenfalls drei kleine als allgemeine Siedlungsbereiche ausgewiesene Areale entfallen, da sie sich in Hanglage befinden.

Hersel soll nach Westen erweitert werden

Hersel:Die Ortschaft soll in Richtung Westen erweitert werden. Eine Möglichkeit sehen die Planer daher in einer Ausweitung der allgemeinen Siedlungsfläche zwischen Roisdorfer Straße und Elbestraße. Dafür sollen zwei kleiner Gebiete, die sich im Überflutungsbereich des Rheins und im Landschaftsschutzgebiet befinden, aus dem Regionalplan entfallen. Das Gewerbegebiet südlich der Roisdorfer Straße soll ebenfalls von einem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich in ein allgemeines Siedlungsgebiet umgewandelt werden.

Widdig:In der Ortschaft wurden bisher keine Flächen als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Die Wohngebiete sollen künftig mit aufgenommen und nachträglich eingezeichnet werden. Angrenzend an die Strecke der Linie 16 soll dort ein Bereich als allgemeiner Siedlungsbereich geprüft werden.

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Bornheim findet am Mittwoch, 9. Januar, ab 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Rathausstraße 2, statt. Über die Neuaufstellung wird im öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

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