Neue Abgabe Bornheim will Wettbüros verhindern

Bornheim · Der Rat in Bornheim stimmt mit großer Mehrheit für die Satzung einer Wettbürosteuer. Die Stadt will damit ein "Ausufern" der Wettbüros verhindern. Die FDP kritisiert den Beschluss und sieht eine "Bagatellsteuer".

 Noch gibt es kein Wettbüro im Bornheimer Stadtgebiet.

Noch gibt es kein Wettbüro im Bornheimer Stadtgebiet.

Foto: DPA

Die Wettbürosteuer für gleichnamige Niederlassungen in der Stadt Bornheim ist da und gilt seit dem 1. April. Mit der Erhebung will die Stadt verhindern, dass es zu einem „unkontrollierten Ausufern“ von Wettbüros kommt, wie es in der Vorlage der Ratssitzung hieß.

Mit großer Mehrheit votierten die Ratsmitglieder für eine solche Einführung. Die insgesamt vier Nein-Stimmen kamen von der FDP-Fraktion und den ABB (Aktive Bürger Bornheim). Die FDP hatte vorab erneut deutlich gemacht, dass sie die Steuer für eine „Bagatellsteuer“ halte. „Die Leute können ja auch online spielen“, sagte Christian Koch. Und: „Eine Satzung kann hier nicht regulieren. Wir brauchen sie schlicht und einfach nicht.“ Bernd Marx (CDU) hingegen erklärte, dass er und seine Fraktionskollegen für diese Steuer seien.

Nach Angaben von Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler gibt es aktuell Gespräche mit einem potenziellen Betreiber eines solchen Wettbüros, das in Roisdorf geplant ist. Ansonsten existieren keine Wettbüros im Bornheimer Stadtgebiet.

Wie bereits berichtet, soll das Vermitteln oder das Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros besteuert werden. Betroffen sind zudem Büros, die Wettscheine an Terminals annehmen und den Kunden auch anbieten, die Wettergebnisse auf Monitoren mitzuverfolgen. Als Grundlage der Steuer soll der Gesamtbetrag dienen, der von Wettkunden eingesetzt wurde. Dieser umfasst den Nennwert des Wettscheins sowie etwaige zusätzliche Beiträge. Etwa, wenn es der Reiter aufs Podest schafft.

Anfrage für eine Niederlassung in Roisdorf

Des Weiteren sieht die Satzung vor, dass Betreiber nach Start ihres Wettbüros binnen 14 Tagen ihr Gewerbe anmelden müssen. Die Anmeldungen enthalten diverse Angaben wie Ort und Zeitpunkt der Eröffnung, Name und Anschrift des Betreibers und die Art der Wettangebote. Sollte der Betreiber wechseln oder das Wettbüro geschlossen werden, müssen diese Veränderungen spätestens nach zwei Wochen der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Zu möglichen Steuernahmen kann die Stadt bisher keine Angaben machen, weil es keine Erfahrungswerte gibt. Aus diesem Grund hat sie exemplarisch die Stadt Troisdorf im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis in der Vorlage aufgeführt, die laut Doppelhaushalt 2017/2018 ein Jahreseinkommen von rund 8700 Euro einplant. „Nach einer Publikation des Deutschen Städtetages haben die Städte bei Anwendung des Flächenstabes im Durchschnitt etwa 10 000 Euro pro Jahr und Wettbüro an Steuern eingenommen. Bei kleineren Wettbüros (bis 40 Quadratmeter) konnten im Durchschnitt Einsätze von rund 25 000 Euro pro Monat erzielt werden.“ Städte wie Hagen und Dortmund gehen 2018 von Steuereinnahmen von rund 4600 bis zu 12 000 Euro pro Wettbüro aus.

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