Windenergie in Bornheim Landschaftsschutzgebiet nicht pauschal für Windräder tabu
Bornheim · In Bornheim wird wieder einmal über die geplanten Windräder diskutiert. Politik und Verwaltung wollen für den Bau eine Rechtssicherheit schaffen. Dieses Mal geht es um die Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet.
Mit dem Thema Windräder auf Bornheimer Stadtgebiet befassten sich Politik und Verwaltung. Im Kern ging es im Stadtentwicklungsausschuss einmal mehr darum, welche Flächen im Stadtgebiet zwecks Nutzung von Windenergie zur Verfügung stehen sollen oder nicht infrage kommen. Einstimmig beschlossen wurde, Flächen im Landschaftsschutzgebiet nicht pauschal als weiche Tabuzonen einzustufen. Sie sollen einen besonderen Schutz genießen und im Zuge der Abwägung separat bewertet werden.
Als Grundlage für die Entscheidung diente die sogenannte Potenzialflächenanalyse, die Klaus Zimmermann vom Planungsbüro ISU dem Ausschuss schon im Januar vorgestellt hatte. Ziel und Zweck der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes ist es, einerseits ausreichende und attraktive Konzentrationszonen für künftige Windenergienutzung zu identifizieren und andererseits für das übrige Stadtgebiet eine Ausschlusswirkung zu erzielen und eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern.
Aktuell kommen rund 7,5 Quadratkilometer – rund neun Prozent der Fläche Bornheims – als potenzielle Flächen für den Bau von Windrädern infrage. Dabei handelt es sich um Gebiete auf dem Ville-Rücken und in der Rheinebene zwischen Sechtem und Bornheim. Diese Flächen wurden identifiziert, indem sogenannte harte und weiche Ausschlusskriterien in einer Karte übereinandergelegt wurden.
■ Harte Tabukriterien sind rechtliche oder faktische Gründe, die den Bau von Windrädern in einem bestimmten Bereich verhindern.
■ Weiche Tabukriterien betreffen Bereiche, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen theoretisch möglich ist, die Stadt eine Nutzung der Fläche für diese Zwecke aber nicht möchte.
Der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) unterstützt das Vorgehen der Bornheimer Verwaltung. Noch zu Jahresbeginn hat er die Auffassung vertreten, den Landschaftsschutz in den Katalog der weichen Tabukriterien aufzunehmen. „Neue Gerichtsurteile zwangen nun zum Umdenken“, so der LSV-Vorsitzende Michael Pacyna. Der vorgeschlagene Weg, die Flächen unter Landschaftsschutz erst im nächsten Verfahrensschritt gesondert auf ihre Eignung für eine Windenergie-Konzentrationszone zu bewerten sei unter anderem deshalb notwendig, weil in dem seit 1996 rechtskräftigen Bornheimer Landschaftsplan Windenergie bei der Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete noch keinerlei Rolle spielte.
Ein weiterer Punkt, der Verwaltung, Politik und LSV zu ihrer Position bewog, ist, dass bei Ausklammerung aller Landschaftsschutzgebiete der Windenergie in Bornheim möglicherweise nicht „substantiell Raum“ verschafft werden könnte. Diese Regelung würde laut Zimmermann dann greifen, wenn eine Fläche von weniger als zwei Prozent des Stadtgebietes für Windenergie zur Verfügung gestellt wird.
Fände das Kriterium „Landschaftsschutz“ generell Anwendung, könnten die Potenzialflächen in Bornheim tatsächlich auf diesen Wert schrumpfen. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg sei durchaus logisch und wahrscheinlich auch rechtssicherer“, ist Pacyna überzeugt. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, im Verfahren zu prüfen, inwieweit Flächen zum Schutz der Flugsicherheit in der Umgebung von Flugplätzen als Ausschlusskriterium zu berücksichtigen sind. Die generelle Übernahme eines 15 Kilometer-Radius rund um den Flughafen Köln/Bonn als Tabukriterium sei laut Zimmermann aus fachlicher Sicht nicht zu empfehlen.