Amtsgericht Bonn Bornheimer Ehepaar verklagt Mutter einer Behinderten
BONN/BORNHEIM · Ein rechtlich wie menschlich heikler Fall beschäftigt das Bonner Amtsgericht. Ein Ehepaar aus Bornheim hat seine 82-jährige Nachbarin verklagt, weil deren 57-jährige behinderte Tochter zu viel Lärm mache. Die Forderung des Paares: Der Richter soll die Mutter zur Unterlassung des Krachs verurteilen.
Im Prozess vor dem Zivilrichter schilderte das Ehepaar, das Hauswand an Hauswand mit der Mutter und deren Tochter in einer Reihenhaussiedlung wohnt, was sie nun verbieten lassen wollen: Die Behinderte mache einen unerträglichen Lärm. Und zwar, indem sie morgens ab 6.30 Uhr bis zum Verlassen des Hauses in eine Behindertenwerkstatt und nach ihrer Rückkehr gegen 16 Uhr bis abends 20 Uhr laut brülle, gegen die Wände schlage, schimpfe und fluche. Dieser Lärm, so die Kläger, müsse endlich aufhören.
Die verklagte Mutter äußerte sich bisher nur über ihren Anwalt und bestreitet, dass ihre Tochter so laut sei. Zum Prozess erschien die 82-Jährige nicht, sondern legte durch ihren Anwalt ein Attest vor, wonach sie morgens solche "Anlaufschwierigkeiten" habe, dass sie nicht in der Lage sei, das Haus zu verlassen.
Das Ehepaar legt ein Lärmprotokoll vor
Dafür hatte das Ehepaar ein von ihm angefertigtes Lärmprotokoll mitgebracht, das sie dem Gericht vorlegen wollten. Außerdem, so erklärten die Kläger dem Richter, hätten sie sechs Nachbarn, die den Lärm der Behinderten bezeugen könnten. Der Richter vertagte den Fall erst einmal und bestimmte einen neuen Termin auf die Mittagszeit, damit die Mutter erscheinen kann.
Ob die jedoch die richtige Beklagte ist, muss noch geprüft werden. Und ob das Ehepaar mit seiner Klage durchkommt, wird sich zeigen. Nach ständiger Rechtsprechung kann bei Lärmbelästigung durch Behinderte nur dann Unterlassung gefordert werden, wenn diese Belästigung erheblich ist. (AZ: 101 C 194/13)